Die Europäische Union hat mit der Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, um das Mehrwertsteuersystem zu modernisieren und an die Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Am 8. Dezember 2022 präsentierte die EU-Kommission entsprechende Vorschläge, die nach intensiven Verhandlungen am 5. November 2024 vom EU-Rat angenommen wurden. Die tatsächliche Zustimmung erfolgte nun am 11. März 2025.
Ziele der ViDA-Initiative
ViDA verfolgt das Ziel, das bestehende Mehrwertsteuersystem zu modernisieren, die steuerlichen Pflichten für Unternehmen zu erleichtern und den Mehrwertsteuerbetrug innerhalb der EU effektiver zu bekämpfen.
Kernbestandteile der ViDA-Initiative
- Einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung
Unternehmen, die grenzüberschreitend innerhalb der EU tätig sind, sollen künftig von der Pflicht zu mehrfachen Mehrwertsteuerregistrierungen in verschiedenen Mitgliedstaaten entlastet werden. Durch die Einführung einer einzigen EU-Mehrwertsteuerregistrierung („Single VAT Registration“) können Unternehmen alle erforderlichen Erklärungen in ihrem Ansässigkeitsstaat abgeben.
- Elektronische Rechnungsstellung und digitale Meldepflichten
Ein zentrales Element der ViDA-Initiative ist die Einführung eines digitalen Meldesystems, das auf der verpflichtenden Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Invoicing) basiert. Ab 2028 müssen Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen innerhalb von vier Tagen nach Leistungserbringung an die Finanzverwaltung übermitteln. Dieses System soll die Effizienz steigern und den Mehrwertsteuerbetrug reduzieren.
- Regelungen für die Plattformwirtschaft
Plattformen, die Dienstleistungen wie kurzfristige Vermietungen oder Personenbeförderungen vermitteln, werden künftig stärker in die Pflicht genommen. Sie sind verantwortlich für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer, insbesondere wenn die Leistungserbringer Kleinunternehmer oder Privatpersonen sind.
Umsetzungszeitplan
Die Umsetzung der ViDA-Maßnahmen erfolgt schrittweise:
- Ab 1. Januar 2027: Erweiterung des One-Stop-Shop-Verfahrens und Einführung der EU-Mehrwertsteuerregistrierung.
- Ab 1. Juli 2028: Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und Einführung digitaler Meldepflichten.
- Ab 1. Januar 2030: Anwendung der neuen Regelungen für die Plattformwirtschaft.
Fazit
Die ViDA-Initiative markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Vereinheitlichung des europäischen Mehrwertsteuersystems. Unternehmen sollten die kommenden Änderungen aufmerksam verfolgen und frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre internen Prozesse und Systeme entsprechend anzupassen.
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