Warum die E-Rechnung für SAP-User Pflicht wird – und was das für Unternehmen bedeutet
Die E-Rechnung wird in Deutschland ab 2025 verpflichtend
Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung die flächendeckende Einführung der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich beschlossen. Damit wird der Versand von PDF-Rechnungen per E-Mail in den kommenden Jahren schrittweise abgelöst. Unternehmen müssen ihre SAP-Systeme rechtzeitig anpassen, um gesetzeskonform zu bleiben.
Vorteile der GOpus® eInvoice Lösung
✔ Rechtskonform: Unterstützung von ZUGFeRD, XRechnung und internationalen Standards
✔ Nahtlose SAP-Integration: keine Anbindung von Drittportalen notwendig, kein Medienbruch
✔ Automatisiert: Weniger manueller Aufwand, schnellere Zahlungsflüsse
✔ Zukunftssicher: Erfüllt alle nationalen und internationalen E-Rechnungspflichten weltweit und bietet aktuelle Updates zu länderspezifischen Anforderungen
Was bedeutet das für SAP-Nutzer?
Unternehmen, die SAP ECC, SAP S/4HANA oder hybride Systemlandschaften nutzen, müssen sicherstellen, dass:
- Rechnungen normgerecht erzeugt, gesendet und empfangen werden können
- revisionssichere Archivierung gewährleistet ist
- Übertragungswege wie PEPPOL, internationale Behörden unterstützt werden
- Steuer- und Compliance-Vorgaben automatisch geprüft werden
Eine manuelle Umstellung oder Einzellösung reicht künftig nicht mehr aus. Gefragt sind integrierte, skalierbare E-Invoicing-Prozesse im SAP-System.
Welche Formate sind in Deutschland zulässig?
Folgende Formate entsprechen den gesetzlichen Anforderungen:
| Zulässiges Format | Beschreibung |
|---|---|
| XRechnung 3.0.2 | Standard für Deutschland gemäß EN 16931 |
| ZUGFeRD 2.3.3 (XML + PDF) | Hybridformat – kombiniert PDF-Lesbarkeit und XML-Verarbeitung |
| PEPPOL BIS Billing 3.0 | Europäischer Standard für den internationalen Austausch |
Nicht konform ab 2028:
❌ PDF per E-Mail (ohne strukturiertes XML)
❌ Scans oder Papierbelege
Warum jetzt handeln?
Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand. Die Einführung umfasst:
⚙️ technische Umsetzung im SAP-System
🔄 Anpassung von Prozessen und Workflows
🧪 Test- und Qualitätssicherung
👥 Schulung von Mitarbeitern und Fachbereichen
Frühzeitige Planung vermeidet Engpässe – besonders, da SAP-Kapazitäten am Markt im Jahr 2025 stark ausgelastet sein werden.
Starten Sie mit der E-Rechnung in SAP mit GOpus
Kontaktieren Sie uns, wir beraten sie gerne!
Ihre Vorteile mit GOpus® eInvoice

GOpus® eInvoice: Funktionen & Vorteile im Überblick
- ✅ Rechtssicherheit – volle Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen
- ✅ Prozessoptimierung – automatisierte Abläufe ohne Medienbrüche
- ✅ Kosteneffizienz – weniger Papier, Druck, Porto und manuelle Arbeitsschritte
- ✅ Transparenz – revisionssichere Archivierung und klare Sichtbelege
- ✅ Flexibilität – einfache Anpassung an neue regulatorische Anforderungen
Wie der aktuelle Stand zur E-Rechnung in Deutschland ist, können Sie hier nachlesen:
Den aktuellen Stand zur E-Rechnung im internationalen Ausland, finden Sie hier:
FAQ zur E-Rechnungspflicht
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Der verpflichtende Versand wird stufenweise eingeführt: zunächst für größere Unternehmen ab 2027, anschließend für alle Unternehmen.
- 2025: Der Vorrang der Papierrechnung entfällt. Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. Im ersten und zweiten Jahr dürfen Papierrechnungen versendet werden. Sonstige Rechnungsformate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
- 2027: Unternehmen mit <800T€-Vorjahresumsatz dürfen noch sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) versenden. Unternehmen >800T€-Vorjahresumsatz müssen B2B-E-Rechnungen versenden.
- 2028: Alle Unternehmen müssen B2B-E-Rechnungen versenden.
Nein. Ein PDF gilt nicht mehr als gesetzeskonforme E-Rechnung. Zugelassen sind nur strukturierte, maschinenlesbare Formate gemäß EN 16931 – beispielsweise XRechnung, ZUGFeRD 2.x (XML + PDF) oder PEPPOL BIS Billing 3.0.
Grundsätzlich alle in Deutschland ansässigen Unternehmen im B2B-Bereich – unabhängig von Größe, Branche oder digitaler Reife. Die E-Rechnungspflich wird ab 2025 stufenweise eingeführt. Ab 2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.00 EUR dazu verpflichtet nur noch mit E-Rechnungen zu arbeiten.
Erlaubt sind standardisierte und nachvollziehbare Übermittlungen, etwa über PEPPOL, über sichere EDI-/API-Schnittstellen oder über behördliche Portale. Entscheidend sind Datenunveränderbarkeit und eine lückenlose Versand- und Empfangsprotokollierung. Die Anforderungen unterscheiden sich hierbei pro Land.
E-Rechnungen müssen in Deutschland gemäß GoBD und Abgabenordnung in der Regel 10 Jahre revisionssicher aufbewahrt werden – inklusive strukturierter Daten (z. B. XML), einer Lesedarstellung (z. B. PDF) sowie einer nachvollziehbaren Prozessdokumentation.
XRechnung vs. ZUGFeRD – welches Format ist für SAP sinnvoll?
Beide Formate sind gesetzeskonform. In SAP-Landschaften bewährt sich häufig die parallele Unterstützung, um je nach Partneranforderung flexibel zu bleiben.
XRechnung
• Reines XML, strikt EN-16931-konform
• Ideal für Behörden (B2G) und automatisierte Massenprozesse
• PEPPOL-fähig (BIS Billing 3.0)
• Hoher Automatisierungsgrad – Viewer für Lesbarkeit erforderlich
ZUGFeRD
• Hybrid: PDF + XML – direkt lesbar für Fachbereiche
• B2B national & international gut akzeptiert
• PEPPOL-fähig (bei EN-konformem Profil)
• Geeignet, wenn Partner weiter ein PDF erwarten
Weitere Add-Ons, GOpus SAP E-Rechnung vereinfachen:
GOpus®
X-Viewer
Feature zur HTML-Anzeige von XML strukturierten Datensätzen
GOpus®
eInvoice Validator
Feature zur Validierung Ihrer E-Rechnungen
GOpus®
ePost
Feature zum hybriden Brief- und Dokumentenversand
GOpus®
VAT Check
Feature zur Umsatzsteuer-ID Validierung

