E-Invoicing in Australien

Die landesweite Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ist auf dem Weg zur Umsetzung!

Australien hat 2018 gemeinsam mit Neuseeland das „Australia and New Zealand Government Electronic Invoicing Arrangement“ ins Leben gerufen, um die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) in den Bereichen B2B (Business-to-Business) und B2G (Business-to-Government) zu fördern. Im Rahmen dieses Projekts wird die Implementierung und Nutzung eines gemeinsamen Standards für elektronische Rechnungen in beiden Ländern vorangetrieben.

Zeitplan

Derzeit ist der Versand und Empfang elektronischer Rechnungen in Australien sowohl im B2B- als auch im B2G-Bereich freiwillig. Die australische Regierung hat jedoch im Jahr 2019 beschlossen, dass Bundesbehörden ab Juli 2022 verpflichtet sein werden, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, sofern diese von ihren Geschäftspartnern verwendet werden:

  1. Ab dem 1. Juli 2023 können Unternehmen ihre großen Handelspartner auffordern, Rechnungen elektronisch über das PEPPOL-Netzwerk zu übermitteln. Das bedeutet, dass große Unternehmen ab diesem Zeitpunkt verpflichtet sind, Rechnungen auf Anfrage elektronisch im PEPPOL-Format zu übermitteln.
  2. Ab dem 1. Juli 2024 könnten Unternehmen dann auch ihre mittelständischen Geschäftspartner auffordern, ihre Rechnungen elektronisch über das PEPPOL-Netzwerk zu versenden. In diesem Fall wären mittelständische Unternehmen ab diesem Zeitpunkt ebenfalls verpflichtet, auf Anfrage elektronische Rechnungen im PEPPOL-Format zu versenden.
  3. Ab dem 1. Juli 2025 sollen schließlich alle Unternehmen verpflichtet sein, elektronische Rechnungen im PEPPOL-Format auszutauschen.

Dieser vorgeschlagene Zeitplan ist jedoch noch nicht in Kraft getreten.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) und Business-to-Goverment (B2G).

Format

E-Rechnungen müssen ins PEPPOL BIS Billing 3.0 Format umgesetzt werden.

Elektronische Signatur

Eine elektronische bzw. digitale Signatur für elektronische Rechnungsstellungen ist nicht verpflichtend.

Archivierung

Sowohl der Absender als auch der Empfänger sind verpflichtet, die Rechnungen 5 Jahre lang aufzubewahren.


Weitere Informationen

https://treasury.gov.au/

https://www.ato.gov.au/business/e-invoicing/


e invoice 2

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