E-Invoicing Vorschriften nach Ländern

Globale E-Rechnnungspflichten

In unser Übersicht finden Sie alle Ländern, die bereits eine B2G oder B2B E-Rechnungs-Pflicht eingeführt oder angekündigt haben.

Um das Landesformat ihres jeweiligen Geschäftspartners und um die Kommunikation mit den dortigen Steuerbehörden kümmern wir uns.

einvoice weltkarte

Ägypten

Derzeit befindet sich in Ägypten seit 2023 eine E-Rechnungsverpflichtung. Betroffen von dem E-Invoicing-System sind alle Unternehmen, die in Ägypten steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen verkaufen. Auch öffentliche Einrichtungen sind von der Pflicht betroffen.

Rechnungsformate:
Ein einheitliches Format wird nicht verwendet. Rechnungen können in Ägypten in JSON- oder XML-Format erstellt werden. 

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Ägypten finden Sie hier.

Argentinien

Seit Juli 2015 sind in Argentinien alle Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Diese elektronischen Rechnungen basieren auf einem Autorisierungscode, der von der AFIP (Administración Federal de Ingresos Públicos) ausgestellt wird. Für die Signatur dieses Codes, dem sogenannten CAE (Código de Autorización Elecrónico), wird ein Zertifikat benötigt.

Anforderungen: Ab dem 01. März 2021 müssen E-Rechnungen mit einem QR-Code versehen werden. Der elektronische Autorisierungscode erleichtert die Steuerkontrolle, da er sich auf der Rechnung befindet, die dann an den Kunden geschickt wird. 

Rechnungsformate:
Für den CAE wird ein XML-Format benötigt, die endgültige Rechnung, die der Empfänger erhält, kann jedoch in jedem standardmäßigen Format erstellt werden.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Argentinien finden Sie hier.

Albanien

In Albanien wurde im Jahr 2021 ein neues Gesetz verabschiedet, das neue Regeln für die elektronische Rechnungsstellung festlegt.
Seit diesem Zeitpunkt sind immer mehr Unternehmen verpflichtet, die traditionelle Papierrechnung durch eine elektronische Form zu ersetzen.

Rechnungsformate:
Ein einheitliches Format wird nicht verwendet. Spezifikationen für die grundlegende Verwendung der E-Rechnung in Albanien sind UN/CEFACT (Interindustrial Invoice (Schema XML 16B)) und UBL 2.1 (ISO / IEC 19845: 2015).

Anforderungen: Ab dem 01. März 2021 müssen E-Rechnungen mit einem QR-Code versehen werden. Der elektronische Autorisierungscode erleichtert die Steuerkontrolle, da er sich auf der Rechnung befindet, die dann an den Kunden geschickt wird. 

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Albanien finden Sie hier.

Australien

Bisher wurde nur eine Verpflichtung für Commonwealth-Agenturen (Öffentliche Einrichtungen, die im Auftrag der australischen Regierung tätig sind) festgelegt. Diese mussten bis zum 1. Juli 2022 eInvoicing einführen. Zudem wurde angekündigt, dass alle Unternehmen bis Juli 2025 sich an das Peppol-Netzwerk anschließen müssen.

Rechnungsformate:

Das Peppol-Format PEPPOL BIS Billing 3.0. hat sich in Australien als Standard etabliert.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Australien finden Sie hier.

Bahrain

In Bahrain soll ein eigenes E-Invoicing-System eingeführt werden. Wie genau dieses System aussehen soll und wer zur Nutzung dieses Systems verpflichtet ist, ist bisher noch nicht festgelegt. 

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Bahrain finden Sie hier.

Belgien

In Belgien wurde die E-Rechnung bereits im Jahr 2013 thematisiert. Im Bereich der Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen (B2G) ist die Nutzung von E-Rechnungen mittlerweile für beide Seiten verpflichtend, d.h. sowohl für die zentralen und föderalen öffentlichen Verwaltungen als auch für ihre Lieferanten. In der Privatwirtschaft hingegen ist der Einsatz von E-Rechnungen freiwillig und von der Akzeptanz der Empfänger abhängig. Ab Juli 2026 wird im B2B-Bereich die E-Rechnungserstellung verpflichtend. 

Rechnungsformate:

Auch in Belgien ist das Format PEPPOL BIS 3.0 mittlerweile zum Standard geworden.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Belgien finden Sie hier.

Benin

Im Jahr 2020 wurde die E-Rechnung unter der Bezeichnung Facture normalisée in Benin eingeführt.

Diese Verpflichtung gilt für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen. Die Steuerbehörde Direction Générale des Impots (DGI) weißt jeder registrierten Rechnung einen eigenen QR-Code zu. 

Rechnungsformate:

Als Rechnungsformat wird das Format JSON verwendet.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Benin finden Sie hier.

Bolivien

In Bolivien wird derzeit aktiv das Virtual Invoicing System eingeführt. Eine Verpflichtung liegt bis dato noch nicht vor. Ausgestellte Rechnungen müssen ein von der Servicio de Impuestos Nationales (SIN) vergebenen Unique Daily Invoicing Code – CUFD ausweisen. Die E-Rechnungspflicht wird schrittweise eingeführt. Ab dem 01. April 2023 sollen ausgewählte Steuerpflichtige mit der Ausstellung von E-Rechnungen beginnen. 

Rechnungsformate:

Es gibt derzeit kein einheitliches Format. Einzige Voraussetzung ist die Darstellung im üblichen XML-Format. 

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Bolivien finden Sie hier.

Brasilien

In Brasilien ist es für alle Steuerzahler verpflichtend, elektronische Rechnungen in verschiedenen Formaten, die als Fiscal Notes bezeichnet werden und alle in XML vorliegen, auszustellen.

Rechnungsformate:

Je nach Art des zu fakturierenden Objekts gibt es unterschiedliche Strukturen für diese Rechnungen, wie beispielsweise NF-e für Produkte, NFS-e für Dienstleistungen oder CT-e für den Transport von Waren.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Brasilien finden Sie hier.

Bulgarien

Aktuell gibt es weder im B2G noch im B2B-Bereich eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung. Erste Gespräche zur Einführung finden jedoch schon statt.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Bulgarien finden Sie hier.

Burundi

Seit 2022 ist eine elektronische Echtzeit-Erklärung an die OBR (Office Burundais des Recettes) von Rechnungen für alle mehrwertsteuerpflichtigen sowie ausländischen Unternehmen mit einem lokalen Steuervertreter verpflichtend. 

Rechnungsformate: 

Eine einheitliche Vorgabe des Rechnungsformats liegt nicht vor. 

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Burundi finden Sie hier.

Chile

Chile war 2003 ein Pionierland bei der Entwicklung eines E-Invoicing-Systems und lieferte damit auch anderen lateinamerikanischen Ländern wie Brasilien und Mexiko Grundlagen für ihre eigenen Systeme, die sich mittlerweile etabliert haben. Trotz seiner Vorreiterrolle begann Chile erst 2014 mit der breiten Einführung von elektronischen Rechnungen und beendete diese im Februar 2018 mit der Implementierung des Systems in ländlichen Kleinstbetrieben. Es liegt eine 100% Verpflichtung für Absender und Empfänger vor. 

Rechnungsformate:

In Chile wurde das landesspezifische E-Rechnungsformat DTE (ein lokales XML-Format) vereinheitlicht und standardisiert.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Chile finden Sie hier.

China

China reformiert derzeit sein aktuelles Rechnungsstellungssystem und macht die elektronische Rechnungsstellung zunächst nur für neue Steuerpflichtige im B2G- und B2C-Sektor verpflichtend, für alle anderen jedoch freiwillig. Das neue E-Invoicing-System E-Fapiao ist eine Modernisierung des bestehenden Golden Tax Systems (GTS), das auch die Vorlage von Mehrwertsteuerrechnungen auf Papier beinhaltet. Bis 2025 soll die Erstellung und der Empfang für alle verpflichtend werden.

Rechnungsformate:

In China gibt es kein einheitliches E-Rechnungsformat. Einzige Voraussetzung ist wie üblich eine XML-basierte Darstellung.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in China finden Sie hier.

Costa Rica

In Costa Rica müssen alle Unternehmen, mit Ausnahme kleiner Steuerzahler im vereinfachten Steuerregime, elektronische Rechnungen ausstellen. Alle Unternehmen sind demnach seit 2018 dazu verpflichtet Rechnungen sowohl auf der Empfangs- als auch auf der Versandseite elektronisch abzuwickeln. Kleine Steuerzahler, die im vereinfachten Steuerregime registriert sind, können freiwillig elektronische Rechnungen ausstellen.

Rechnungsformate:

In Costa Rica muss ein XML-strukturiertes Format genutzt werden.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Costa Rica finden Sie hier.

Dänemark

Seit 2005 sind im B2G-Bereich sowohl die dänischen Behörden als auch deren Lieferanten dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen im nationalen Format über das NemHandel-Netzwerk zu versenden. Mit der Umsetzung im B2B-Bereich wurde im Jahr 2022 begonnen. Je nach Größe des Unternehmens tritt die Verpflichtung zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft. Bis zum 01. Juli 2026 soll der Versand von E-Rechnungen verpflichtend.

Rechnungsformate:

In Dänemark ist der nationale UBL 2.0-Standard OIOUBL verpflichtend. Die Verwendung von Peppol BIS 3.0 UBL ist freiwillig.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Dänemark finden Sie hier.

Deutschland

Die elektronische Rechnung im öffentlichen Bereich (B2G) in Deutschland ist aufgrund europäischer Vorgaben verpflichtend und jedes Bundesland hat dazu eigene Richtlinien für die Rechnungsstellung festgelegt. Derzeit ist die elektronische Rechnung nur für öffentliche Verwaltungen und Lieferanten des Bundes, des Bundeslandes Baden Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg Vorpommern und dem Saarland verpflichtend. Rheinland-Pfalz und Hessen folgen 2024.
Im B2B-Bereich müssen Unternehmen ab 2025 in der Lage sein E-Rechnungen empfangen zu können, während der Versand von E-Rechnungen noch freiwillig ist. Erst ab 2027 folgt eine schrittweise Einführung, die bis 2028 vollendet wird.

Mehr Infos zur elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland, finden Sie hier.

Rechnungsformate:

In Deutschland haben sich die E-Rechnungsformate XRechnung, PEPPOL BIS und ZUGFeRD 2.1 etabliert.

Dominikanische Republik

Seit 2019 ist die Verwendung von E-Rechnungen freiwillig. Derzeit wird die E-Rechnungspflicht in der Dominikanischen Republik im B2B-Bereich in drei Schritten umgesetzt. Das Verfahren wird durch die Dirección General de Impuestos Internos (DGII) verwirklicht. 

Rechnungsformate:

Rechnungen können in der Dominikanischen Republik im XML-Format, das auf dem UBL-Standard basiert, erstellt werden.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in der Dominikanischen Republik finden Sie hier.

Ecuador

Ab dem 30. November 2022 ist die Erstellung von elektronikschen Rechnungen für Steuerzahler verpflichtend. 2014 wurden bereits bestimmte Unternehmen und öffentliche Organe durch die SRI (Servicio de Rentas Internas) zum Erstellen von E-Rechnungen verpflichtet.

Rechnungsformate:

Rechnungen müssen im lokalen XML-Format ausgestellt werden.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Ecuador finden Sie hier.

Elfenbeinküste

Im Jahr 2019 hat die Elfenbeinküste eine E-Invoicing-Verpflichtung eingeführt, bei der nur Technologiefirmen, welche digitale Güter oder Dienste in den Bereichen B2B und B2C anbieten, dazu verpflichtet sind.  

Rechnungsformate:

Ein einheitliches Format ist derzeit nicht vorgesehen.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in der Elfenbeinküsten finden Sie hier.

El Salvador

In El Salvador wird die E-Rechnungspflicht momentan schrittweise eingeführt. Einen konkreten Plan gibt es derzeit noch nicht. Bisher befindet sich die Ausstellung von elektronischen Rechnungen in einer Pilotphase. 

Rechnungsformate:

Vorgesehen ist ein lokales JSON-Format.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in El Salvador finden Sie hier.

Estland

Der Einsatz von elektronischen Rechnungen im B2G-Bereich in Estland für öffentliche Verwaltungen und Lieferanten verpflichtend. Seit 2017 müssen alle öffentlichen Einrichtungen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten, während Lieferanten seit 2019 verpflichtet sind, elektronische Rechnungen auszustellen. Für Unternehmen wird eine Verpflichtung ab 2025 eingeführt.

Rechnungsformate:

Rechnungen können in Estland im nationalen XML-Format (EVS 923:2014/AC:2017), dem europäischen Standard UBL 2.1 und dem UN/CEFACT CII erstellt werden.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Estland finden Sie hier.

Finnland

Die elektronische Rechnungsstellung ist sowohl in öffentlichen Verwaltungen als auch in privaten Unternehmen weit verbreitet. Im B2G-Bereich ziehen es seit 2010 alle öffentlichen Verwaltungen vor, Rechnungen in elektronischer Form zu erhalten, obwohl aufgrund der europäischen Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen bis 2020 keine Verpflichtung bestand. In der Privatwirtschaft ist es zwar nicht verpflichtend, wird aber von den Unternehmen sehr häufig genutzt (aufgrund der großen Vorteile, die das System bietet).

Rechnungsformate:

Finvoice ist das nationale E-Rechnungsformat von Finnland und wird von vielen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen verwendet. TEAPPSXML (Technical Approval for Public Sector e-Invoicing), welches auf dem internationalen E-Rechnungsstandard UN/CEFACT Cross-Industry Invoice (CII) basiert, wurde speziell für den Einsatz im finnischen öffentlichen Sektor angepasst.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Finnland finden Sie hier.

Frankreich

Seit dem Jahr 2020 besteht eine B2G-Pflicht für die Erstellung von E-Rechnungen in Frankreich. Zwischen Juli 2024 und Januar 2026 soll eine B2B-Pflicht eingeführt werden. Die Einführung wird in drei Phasen vorgenommen. Ab Juli 2024 werden große Steuerzahler zur E-Rechnungs und alle übrigen Steuerzahler ab Januar 2027.

Rechnungsformate:

Die E-Rechnungen können in den Formaten UBL 2.0, UBL 2.1, CII 16B, CPP, PES; PDF; PEPPOL BIS und Factur-X ausgestellt werden.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Finnland finden Sie hier.

Ghana

Seit dem 01.10.2022 hat Ghana mit der Einführung der E-Rechnung bei den 600 größten Unternehmen des Landes begonnen. Ab 2024 sollen alle Unternehmen umgestellt werden und zertifizierte e-VAT-Rechnungen ausstellen.

Rechnungsformate:

 Ein bestimmtes Rechnungsformat ist in Ghana nicht vorgeschrieben.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Ghana finden Sie hier.

Griechenland

Griechenland hält sie an die europäische Richtlinie 2014/55/EU und hat im B2G-Bereich die Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen für öffentliche Auftraggeber verpflichtend gemacht. Auch eine Verpflichtung im B2B-Bereich ist geplant.

Rechnungsformate:

Das angewandte Rechnungsformat muss lediglich EN-kompatibel sein. 

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Griechenland finden Sie hier.

Großbritannien

Ab April 2022 wird das Prinzip MTD (Making Tax Digital) verpflichtend für alle Unternehmen sein und sieht vor, dass die Erstellung von Rechnungen elektronisch erfolgt. Unternehmen konnten das Prinzip jedoch auch vorab freiwillig anwenden.

Rechnungsformate:

Bisher ist kein einheitliches Rechnungsformat für E-Rechnungen vorgesehen. 

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Großbritannien finden Sie hier.

Guatemala

Seit September 2019 sind alle Steuerzahler, die allgemeine individuelle Dienstleistungen erbringen, verpflichtet dem E-Invoicing Modell FEL (Factura electrónica en línea) nachzukommen. Die Einführung wird stufenweise vorgenommen.

Rechnungsformate:

Derzeit ist lediglich die Erstellung einer strukturierten XML-Datei erforderlich. 

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Guatemala finden Sie hier.

Hongkong

Eine Verpflichtung gibt es derzeit in Hong Kong nicht. Zum Empfang von E-Rechnungen sind öffentliche Auftraggeber im B2G-Sektor verpflichtet. 

Rechnungsformate:

Elektronische Rechnungen können in den Formaten XML und UBL 2.0 erstellt werden. 

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Hongkong finden Sie hier.

Indien

2019 wurde beschlossen die E-Rechnungspflicht in Indien einzuführen. Die Einführung erfolgte schrittweise und ist seit Oktober 2023 für fast alle Unternehmen verpflichtend.

Rechnungsformate:

E-Rechnungen müssen im JSON-Format erstellt werden.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Indien finden Sie hier.

Indonesien

Ab dem 01.07.2015 sind die Steuerpflichtigen auf Java und Bali zur E-Rechnung verpflichtet. Seit dem 01.07.2016 gilt die Pflicht in allen anderen Regionen Indonesiens. 

Rechnungsformate:

In Indonesien müssen E-Rechnungen im XML-Format ausgestellt werden. 

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Indonesien finden Sie hier.

Irland

In Irland gibt es eine B2G-Regelung für E-Rechnungen. Für öffentliche Verwaltung verpflichtend und für öffentliche Lieferanten freiwillig. Im B2B-Bereich gibt es bisher noch keine Verpflichtung. Käufer können dem Empfang von E-Rechnungen zustimmen.

Rechnungsformate:

Das national angewandte Format ist PEPPOL BIS. Die lokalen öffentlichen Verwaltungen haben ihr eigenes CIUS-CEFACT definiert.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Irland finden Sie hier.

Island

Island richtet sich bei der Einführung der E-Rechnungspflicht an die geltende EU-Richtlinie 2014/55/EU. Daher besteht dort nur eine Verpflichtung im B2G-Bereich für öffentliche Verwaltungen und deren Lieferanten. Im B2B-Bereich ist die Zustimmung des Käufers für den Empfang von E-Rechnungen erforderlich. 

Rechnungsformate:

In Island sind die Formate UBL 2.1 und PEPPOL BIS Billing 3.0 CIUS vorgeschrieben.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Island finden Sie hier.

Israel

Die israelischen Behörden planen ab Januar 2024 die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in einem stufenartigen Modell.

Rechnungsformate:

Hierzu gibt es noch keine genauen Angaben.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Israel finden Sie hier.

Italien

In Italien sind seit 2014 B2G-Rechnungen verpflichtend und seit 2019 gilt dies auch für private Unternehmen (B2B). Im B2B-Sektor war Italien das erste Land Europas, welches eine landesweite elektronische Rechnungspflicht eingeführt hat. Die Verpflichtung gilt für das Erstellen, das Versenden und den Empfang von E-Rechnungen. 

Rechnungsformate:

Landesweit ist das FatturaPA (XML) Format für alle erstellten E-Rechnungen verpflichtend. Für Bestellungen ist das PEPPOL BIS-Format vorgesehen.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien finden Sie hier.

Japan

Ab Oktober 2023 ist die Nutzung des „Qualified Invoice System“ in Japan möglich. Diese „qualifizierten“ Rechnungen müssen elektronisch über das PEPPOL-Netzwerk ausgetauscht werden können.

Rechnungsformate:

Es ist die Verwendung des PEPPOL-Formats für den Austausch der E-Rechnungen vorgesehen. 

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Japan finden Sie hier.

Kasachstan

Im Jahr 2016 wurde in Kasachstan mit der Einführung der E-Rechnung begonnen. Seit 2019 ist die E-Rechnung für alle Unternehmen verpflichtend. Ein zentrales Portal ist für die Validierung der Rechnungen, die Vergabe der Rechnungsnummern, die Zustellung und die Archivierung zuständig. 

Rechnungsformate:

Die Rechnungen müssen in einem XML-Format erstellt werden.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Kasachstan finden Sie hier.

Kenia

Seit 2021 müssen alle Mehrwertsteuerpflichtigen der Verpflichtung zur Erstellung einer E-Rechnung nachkommen. Das Ganze wird über das Tax Invoice Management System (TIMS) umgesetzt.

Rechnungsformate:

In Kenia ist für die Erstellung von E-Rechnungen das JSON-Format verpflichtend.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Kenia finden Sie hier.

Kirgisistan

Seit dem 01. Januar 2023 sind alle an der Wirtschaft beteiligten Personen und Unternehmen zur Erstellung von E-Rechnungen verpflichtet. Rechnungen sind über das von der Steuerbehörde ETTN bereitgestellte System auszutauschen, zu empfangen und zu erstellen. 

Rechnungsformate:

Genaue Formatvorschriften gibt es aktuell nicht.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Kirgisistan finden Sie hier.

Kolumbien

Seit 2019 is es in Kolumbien für alle Unternehmen verpflichtend, elektronische Rechnungen mit vorheriger Validierung zu erstellen. 

Rechnungsformate:

Das Standardrechnungsformat ist XML, Version UBL V2.1 CO.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien finden Sie hier.

Kroatien

Seit 2019 gilt in Kroatien eine B2G-Pflicht für die Erstellung von E-Rechnungen. Im B2B-Bereich gibt es derzeit keine Verpflichtung. Geplant wird diese für 2026.

Rechnungsformate:

In Kroatien ist eines der Formate PEPPOL BIS, UBL 2.1 oder CII verpflichtend.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Kroatien finden Sie hier.

Lesotho

In Lesotho wird derzeit von der Regierung eine E-Rechnungspflicht für B2B, B2C und B2G geplant. Wann und wie die Umsetzung genau aussehen wird ist aktuell nicht bekannt (Stand Dezember 2024)

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Lesotho finden Sie hier.

Lettland

Elektronische Rechnungen sind in Lettland derzeit im B2G-Bereich für öffentliche Verwaltungen verpflichtend und für öffentliche Lieferanten verpflichtend. Ab 2025 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend. 

Rechnungsformate:

Landesweit ist das Format PEPPOL BIS 3.0 vorgeschrieben. 

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Lettland finden Sie hier.

Liechtenstein

In Liechtenstein ist der Empfang von E-Rechnungen für zentrale und subzentrale/lokale Behörden verpflichtend. Für alle anderen Bereiche gibt es aktuell keine Verpflichtungen für die Erstellung von E-Rechnungen. 

Rechnungsformate:

Die E-Rechnungen können im Format XML oder PDF erstellt werden. 

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Liechtenstein finden Sie hier.

Litauen

Seit Juli 2016 ist die elektronische Rechnungsstellung in Litauen im B2G-Bereich verpflichtend. Im privaten Bereich ist die E-Rechnungserstellung derzeit freiwillig. Eine Verpflichtung ist hier bisher noch nicht geplant. 

Rechnungsformate:

Hier ist das Format PEPPOL BIS 3.0 / CII oder UBL 2.1 LT-Format vorgeschrieben.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Litauen finden Sie hier.

Luxemburg

Seit April 2019 sind öffentliche Auftraggeber in Luxemburg dazu verpflichtet Rechnungen elektronisch zu empfangen und zu verarbeiten. Ab dem 18. März 2023 sind alle Unternehmen zum Versand von E-Rechnungen an öffentliche Einrichtungen verpflichtend. 

Rechnungsformate:

Landesweit ist das Format PEPPOL BIS 3.0, XML UBL 2.1 oder XML UBL UN/CEFACT CII für erstellte E-Rechnungen verpflichtend.

Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Luxemburg finden Sie hier.

Malaysia

Ab August 2024 wird Malaysia die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend einführen. 

Rechnungsformate

Folgenden Formate werden für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen zur Verfügung stehen: XML und JSON

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Malaysia finden Sie hier.

Malta

Malta schließt sich 2018 der Einhaltung der europäischen Richtlinie 2014/55/EU an, indem alle öffentlichen Verwaltungen zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet werden. 

Rechnungsformat:

Bisher ist das PEPPOLBIS BILLING 3.0 – Format vorgesehen.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung auf Malta finden Sie hier.

Mauritius

Im Moment wird ein schrittweise Rollout für die Einführung von E-Invoicing geplant. Die erste Phase begann mit dem 15.Mai 2024 für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 100 Millionen Rupien (2 Millionen Euro). Einen genauen Fahrplan für weitere Phasen gibt es derzeit noch nicht. 

Rechnungsformat:

Bislang sind lediglich JSON-Formate auf Mauritius vorgesehen.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung auf Mauritius finden Sie hier.

Mexiko

In Mexiko wurde bereits im Jahr 2004 ein E-Invoicing-System eingeführt, welches kontinuierlich verbessert wird. Eine E-Rechnungspflicht gibt es im B2B-Bereich beim Erstellen, Versenden und Empfangen seit 2014.

Rechnungsformate:

Der digitale Steuerbeleg Comprobante Fiscal Digital por Internet 4.0 (CFDI 4.0) ist eine strukturierte XML-Datei, die der Steuerbehörde SAT vorgelegt wird.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Mexiko finden Sie hier.

Neuseeland

Die neuseeländische Regierung hat im Jahr 2018 gemeinsam mit Australien das „Australia and New Zealand Goverment Electronic Invoicing Arrangement“ das E-Invoicing-Projekt gestartet. Aktuell sind lediglich einige Behörden im B2G-Sektor zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet. 

Rechnungsformate:

In Neuseeland ist das Format PEPPOL BIS Billing 3.0 vorgeschrieben. 

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Neuseeland finden Sie hier.

Niederlande

Die Verwendung von elektronischen Rechnungen ist für öffentliche Verwaltungen verpflichtend und im B2B-Bereich freiwillig. 

Rechnungsformate:

In den Niederlanden sind die Formate SI-UBL 2.0, PEPPOL BIS 3.0 und NL CIUS vorgeschrieben.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in der Niederlande finden Sie hier.

Niger

Seit 2021 gilt in Niger eine E-Invoicing-Pflicht für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.

Rechnungsformate:

Ein vorgschriebenes Format gibt es in Niger nicht. 

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Niger finden Sie hier.

Nigeria

Eine Verpflichtung zur Einreichung von E-Rechnungen für Importe und Exporte wurde im Jahr 2022 von der nigerianischen Regierung angekündigt.

Rechnungsformate:

Genau Informationen liegen dazu noch nicht vor.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Nigeria finden Sie hier.

Norwegen

In Norwegen ist seit 2019 das Emfpangen und Verwalten von E-Rechnungen im B2G-Bereich für alle öffentliche Verwaltungen verpflichtend. Ab 2023 gilt diese Verpflichtung auch für den Versand von E-Rechnungen durch Lieferanten im B2G-Bereich. Für den B2B-Sektor gibt es derzeit keine Verpflichtung.

Rechnungsformate:

E-Rechnungen können in Norwegen im Format PEPPOL BIS 3.0 oder im nationalen EHF Billing 3.0 ausgestellt werden. 

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Norwegen finden Sie hier.

Österreich

In Österreich besteht eine B2G-Verpflichtung für die Erstellung und den Versandt von E-Rechnungen. Eine Verpflichtung im B2B-Bereich gibt es nicht. 

Rechnungsformate:

Landesweit können die Rechnungen im nationalen ebInterface-Format, UBL-Format oder im PEPPOL BIS-Format ausgestellt werden.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Österreich finden Sie hier.

Panama

Panama befindet sich derzeit in der Einführung eines E-Invoicing-Systems. Seit Juli 2022 gilt eine B2G-Verpflichtung für die Erstellung von E-Rechnungen.  Ab dem 30. Juni 2023 wird eine landesweite B2B-Verpflichtung gelten.

Rechnungsformate:

In Panama ist eine digital signierte XML-Datei vorgeschrieben. 

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Panama finden Sie hier.

Paraguay

Im Jahr 2017 begann das Land Paraguay mit der Einführung des E-Invoicing. Seit 2022 können neben den bereits durch die Regierung verpflichteten Unternehmen alle restlichen Firmen freiwillig in das nationale SIFEN-System einschreiben. Ab Oktober 2024 ist die Erstellung von E-Rechnungen für alle Bereiche obligatorisch. Neu nach dem 01. Januar 2024 registrierte Unternehmen sind dann bereits zur Erstellung, zum Versand und zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet. 

Rechnungsformate:

Zur Erstellung der E-Rechnung ist hier die Standard-XML-Datei vorgesehen.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Paraguay finden Sie hier.

Peru

Im Jahr 2014 begann die schrittweise Einführung der E-Invoicing-Verpflichtung in Peru. Seit 2021 sind 100% aller Steuerzahler zur Ausstellung, zum Empfang und zum Versand von E-Rechnungen verpflichtet.

Rechnungsformate:

Landesweit ist ein standardisiertes XML-Format vorgesehen, das die angepasste Version UBL V2.1 verwendet. 

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Peru finden Sie hier.

Philippinen

Seit dem 01. Juli 2022 gilt die E-Rechnungspflicht für die 100 größten Unternehmen des Landes. Eine nationale Verpflichtung ist vorgesehen.

Rechnungsformate:

Die erstellten E-Rechnung müssen im JSON-Format erstellt werden. 

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung auf den Philippinen finden Sie hier.

Polen

Polen hat seit 2019 eine E-Invoicing-Verpflichtung im B2G-Bereich für öffentliche Verwaltungen. Im B2B-Bereich wird sie 2026 für den Versand, den Empfang und die Ausstellung verpflichtend. Zuerst war eine Verpflichtung ab Januar 2024 vorgesehen, diese verschiebt sich allerdings auf 2026.

Rechnungsformate:

Für die Erstellung von E-Rechnungen in Polen sind die Formate UBL 2.1, UN/CEFACT CII oder PEPPOL BIS 3.0 vorgesehen.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Polen finden Sie hier.

Portugal

Öffentliche Verwaltungen sind zum E-Invoicing verpflichtet. Für Lieferanten gibt es seit Januar 2021 einen stufenweise Anpassungsplan im B2G-Bereich. Für B2B bleibt es vorerst freiwillig. 

Rechnungsformate:

Landesweit sind die Formate UBL 2.1 „CIUS-PT“ und CEFACT „CIUS-PT“ vorgesehen. Bis zum 31.12.2023 dürfen E-Rechnungen auch noch als PDF generiert werden.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Portugal finden Sie hier.

Ruanda

Rechnungen in Ruanda können seit 2022 nur noch über das Rechnungsstellungssystem der Regierung erstellt werden.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Ruanda finden Sie hier.

Russland

In Russland sind seit Juli 2021 lediglich E-Rechnungen für große Unternehmen verpflichtend. In den anderen Bereichen gibt es keine Verpflichtung.

Rechnungsformate:

Als Pflichtformat ist ein RU-XML-Format vorgeschrieben. 

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Russland finden Sie hier.

Rumänien

Seit dem 01. Juli 2022 ist das E-Invoicing im B2G-Bereich für öffentliche Verwaltungen sowie im B2B-Bereich für Produkte mit hohem Steuerrisiko verpflichtend. Ab 2024 sollte auch eine Verpflichtung im B2B-Bereich eintreten.

Rechnungsformate:

In Rumänien ist UBL 2.1 als einheitliches Format vorgesehen.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Rumänien finden Sie hier.

Sambia

In Sambia ist eine Erstellung von E-Rechnungen seit Juli 2024 im B2B- als auch im B2G-Bereich verpflichtend.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Sambia finden Sie hier.

San Marino

Seit dem 01. Juli 2022 ist die elektronische Rechnungsstellung für Lieferanten von Waren und Dienstleistungen zwischen Italien und San Marino verpflichtend. 

Rechnungsformate:

Für die E-Rechnungen zwischen Italien und San Marino ist lediglich eine strukturierte XML-Datei vorgesehen.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in San Marino finden Sie hier.

Saudi-Arabien

In Saudi-Arabien wird die E-Invoicing-Pflicht in den Bereichen B2B, B2C und B2G in zwei Phasen eingeführt. Die erste Phase begann im Dezember 2021. Die zweite Phase der Einführung beginnt mit dem 01. Juli 2023.

Rechnungsformate:

In der ersten Phase der E-Invoicing-Einführung müssen die E-Rechnungen in einem beliebigen strukturierten XML-Format erstellt werden. Mit Beginn der zweiten Phase der Einführung sind die Formate UBL 2.1. KSA oder Hybrid vorgesehen.  

Weitere Informationen zur Rechnungsstellung in Saudi-Arabien finden Sie hier.

Schweden

Seit dem Jahr 2019 ist eine elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor in Schweden verpflichtend. Der Einsatz ist im B2B-Bereich freiwillig. 

Rechnungsformate:

In Schweden ist das Rechnungsformat PEPPOL BIS 3.0 für E-Rechnungen vorgesehen. 

Weitere Informationen zur Rechnungsstellung in Schweden finden Sie hier.

Schweiz

E-Invoicing ist in der Schweiz nur für öffentliche Verwaltungen und deren Lieferanten verpflichtend. Für die Lieferanten gilt dies allerdings nur, wenn der Wert der Rechnung 5.000 CHF (ca. 4.594,57 €) übersteigt.

Weitere Informationen zur Rechnungsstellung in der Schweiz finden Sie hier.

Serbien

Im Mai 2022 wurde der Empfang und das Speichern für öffentliche Verwaltungen in Serbien verpflichtend. Ab Juli 2022 mussten E-Rechnungen von öffentliche Verwaltungen an Unternehmen versendet werden und diese mussten die E-Rechnungen empfangen und speichern können. Seit Januar 2023 gilt die Verpflichtung auch im B2B-Bereich.

Rechnungsformate:

Als Rechnungsformat ist UBL 2.1 vorgesehen.

Weitere Informationen zur Rechnungsstellung in Serbien finden Sie hier.

Simbabwe

Simbabwe ist dem Beispiel einiger anderer afrikanischer Länder gefolgt und seit Januar 2022 die Einreichung elektronischer Rechnungen über ein elektronisches Steuerregister vorgeschrieben. Die Informationen über die Transaktionen der Steuerzahler werden in Echtzeit an die Steuerbehörde ZIMRA übermittelt.

Weitere Informationen zur Rechnungsstellung in Simbabwe finden Sie hier.

Slowakei

Ab April 2023 ist die E-Rechnung im Rahmen von B2G-Geschäften verpflichtend. Im B2B-Bereich wird eine Verpflichtung ebenfalls erfolgen. 

Rechnungsformate:

Es ist kein bestimmtes Rechnungsformat für E-Rechnungen vorgesehen.

Weitere Informationen zur Rechnungsstellung in der Slowakei finden Sie hier.

Slowenien

Bereits seit 2015 ist E-Invoicing in Slowenien im B2G-Bereich verpflichtend. Eine Verpflichtung im B2B-Bereich wird ebenfalls für 2026 angestrebt. 

Rechnungsformate:

elektronische Rechnungen können im nationalen e-Slog 2.0 Format, PEPPOL BIS 3.0 Format oder in UBL 2.1 Format versandt werden.

Weitere Informationen zur Rechnungsstellung in Slowenien finden Sie hier.

Spanien

Im Bereich der B2G ist die elektronische Rechnung schon seit einigen Jahren verpflichtend. Seit 2018 ist eine E-Rechnung zwischen Subauftragnehmern und Auftragnehmern bei einem Wert über 5.000 € verpflichtend. Im B2B-Sektor wird die E-Rechnungspflicht zwischen 2024 und 2025 schrittweise eingeführt. Zuerst bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen Euro.

Rechnungsformate:

Vorgesehen ist ein strukturiertes XML-Dokument, bei welchem es sich um das FACTURAE-Format handelt.

Weitere Informationen zur Rechnungsstellung in Spanien finden Sie hier.

Südkorea

E-Rechnungen wurden bereits im Jahr 2011 in Südkorea eingeführt in den Bereichen B2B und B2G und wird kontinuierlich erweitert. 2014 waren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 300 Millionen KRW zur Erstellung von E-Rechnungen verpflichtet. Ab 1. Juli 2022 Unternehmen ab einem Umsatz von 200 Millionen KRW und ab 01. Juli 2023 ab einem Umsatz von 100 Millionen KRW (ca. 73.000 Euro).

Rechnungsformate:

Hier ist als Rechnungsformat eine strukturierte XML-Datei vorgesehen. 

Weitere Informationen zur Rechnungsstellung in Südkorea finden Sie hier.

Taiwan

Seit dem Jahr 2021 ist die E-Rechnung, auch eGui genannt, für jedes in Taiwan ansässige Unternehmen verpflichtend.

Rechnungsformate:

Für die erstellten E-Rechnungen ist das XML-basierte MIG-3.2.1. vorgesehen und muss den staatlichen Vorgaben entsprechen.

Weitere Informationen zur Rechnungsstellung in Taiwan finden Sie hier.

Tansania

Derzeit wird die schrittweise Einführung der E-Rechnung in Tansania vorangetrieben. Hierzu wird das VFD (Virtual Fiscal Device) ausgebaut.

Rechnungsformate:

E-Rechnungen sind mit einem Verifizierungscode und einem QR-Code zu versehen, welcher von der Steuerbehörde (TRA) vergeben wird.

Weitere Informationen zur Rechnungsstellung in Tansania finden Sie hier.

Thailand

Das Revenue Department of Thailand verwaltet das E-Tax Invoice & E-Receipt System zur elektronischen Rechnungsstellung. Die Plattform ist seit 2017 verfügbar und wird schrittweise für Unternehmen verpflichtend eingeführt.

Rechnungsformate:

E-Rechnungen müssen in Thailand dem lokalen XML-Format (ETDA-Standard) entsprechen.

Weitere Informationen zur Rechnungsstellung in Thailand finden Sie hier.

Togo

Seit 2018 ist die Erstellung von E-Rechnungen im B2B- und B2G-Bereich freiwillig.

Tschechien

Im B2G-Bereich richtet sich Tschechien nach der geltenden EU-Verordnung und hat alle öffentlichen Auftraggeber sind zum Empfang und zur Verarbeitung von E-Rechnungen verpflichtet. Im B2B-Bereich ist derzeit die Zustimmung des Verkäufers erforderlich.

Tunesien

Seit 2016 ist die eInvoicing-Pflicht für die Nutzung im B2G-Bereich und im B2B-Bereich für große Unternehmen eingetreten.

Türkei

Alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen Lira sind zum eInvoicing verpflichtet. Öffentliche Verwaltungen müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können und Ihre Lieferanten müssen diese ausstellen können. Dazu müssen die Lieferanten sich bei der TRA (Turkish Revenue Administration) registrieren.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in der Türkei finden Sie hier.

Uganda

Seit dem 01.01.2022 besteht eine E-Invoicingpflicht und eine E-Ticketpflicht im B2B / B2C- als auch im B2G-Bereich.

Ungarn

Seit Juli 2018 müssen alle Steuerpflichtigen in Ungarn Rechnungsdaten in Echtzeit an die ungarischen Steuerbehörden übermitteln, wenn die Transaktionen einen Mindestbetrag von 100.000 HUF überschreiten. Ab Juli 2020 entfiel diese Umsatzsteuergrenze, sodass alle inländischen Transaktionen zwischen Steuerpflichtigen gemeldet werden müssen. Seit Januar 2021 umfasst die Meldepflicht zudem B2C-Rechnungen sowie innergemeinschaftliche Exporte und B2B-Lieferungen.

Rechnungsformate

Für die Erstellung von E-Rechnungen in Polen sind die Formate UBL 2.1, UN/CEFACT CII oder PEPPOL BIS 3.0 vorgesehen.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in der Ungarn finden Sie hier.

Uruguay

Die Austellung un der Empfang von E-Rechnungen ist für alle Steuerzahler verpflichtend.

USA

Derzeit wird ein Pilotprojekt bis zum Ende des ersten Quartals 2023 in den USA durchgeführt bei dem ein elektronisches Rechnungsaustauschsystem im B2B-Bereich eingeführt wird.

Vietnam

Seit dem 01. Juli 2022 müssen alle Steuerzahler, welche derzeit Papierrechnungen erstellen, E-Rechnungen ausstellen.

Zypern

Im B2G-Bereich ist die Erstellung von E-Rechnungen für alle öffentliche Verwaltungen seit dem 01. Januar 2022 verpflichtend. Der Versand von elektronischen Rechnungen durch Lieferanten ist derzeit freiwillig.

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