E-Rechnungspflicht in Deutschland

B2B – E-Rechnungsregelungen

Seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 steht fest, dass die elektronische Rechnungsstellung ab 2025 verpflichtend wird. Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen dann alle B2B-Rechnungsvorgänge elektronisch abwickeln. Diese Neuerung bringt zahlreiche Vorteile mit sich: von der Beschleunigung der Rechnungsprozesse bis hin zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

Was kommt nun auf Unternehmen in Deutschland zu?
Das Bundesfinanzministerium hat für den Anfang Rahmenbedingungen abgesteckt, die ab 2025 eingehalten werden müssen. Die technischen und prozessualen Voraussetzungen hierfür müssen noch geschaffen und auch die fachlichen Herausforderungen und Details müssen für die Umsetzung der E-Rechnungsverpflichtung geklärt werden. Bisherige Rahmenbedingungen sind:

Empfang von E-Rechnungen

  • Ab 2025 ist jedes Unternehmen ohne Ausnahme dazu verpflichtet elektronische Rechnungen empfangen zu können.

Versand von E-Rechnungen

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen ab dem 01.01.2025 dazu verpflichtet steuerbare und steuerpflichtige B2B-Rechnungen im Inland zu versenden. Damit jedoch eine reibungslose und leichtere Umstellung passieren kann, wurden Übergangsregelungen geschaffen:

  • 01.01.2025: Der Vorrang der Papierrechnung entfällt und 2025 und 2026 dürfen Papierrechnungen versendet werden. Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. Andere elektronische Rechnungsformate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
  • 01.01.2027: Unternehmen mit mehr als 800T€-Vorjahresumsatz müssen B2B-E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit weniger als 800T€-Vorjahresumsatz dürfen noch sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) versenden.
  • 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen B2B E-Rechnungen versenden.

Weitere Regelungen

  • Kleinbeträge unter 250 EUR, Fahrausweise und steuerfreie Rechnungen nach §4, Nr. 8-29 UstG sind von der E-Rechnungspflicht zum jetzigen Zeitpunkt ausgenommen.
  • Die Regelungen zur E-Rechnung gelten ebenfalls für Gutschriften, Reserve-Charge-Umsätze, Kleinunternehmer etc.
  • „Lesbarkeit“ bedeutet zukünftig nicht mehr „menschenlesbar“ sondern „maschinell lesbar“ (z.B. XML-Dateien).
  • Der XML-Teil einer Rechnung muss immer archiviert werden.

Stand: 09.09.2024

B2G E-Rechnungsregelungen

bw

Baden-Württemberg

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Baden-Württemberg besteht seit dem 01. Januar 2022.
Der Rechnungsempfang wird über die Rechnungseingangsplattform des Landes Baden-Württemberg service-bw.de realisiert.

bayern

Bayern

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Bayern besteht nicht.
Die Nutzung einer zentralen Rechnungseingangsplattform ist nicht vorgesehen. Es werden dezentrale Übertragungskanäle geschaffen (bspw. E-Mail-Postfächer). Ein Upload ist unteranderem auf e-rechnung.bayern.de möglich.

berlin

Berlin

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Berlin besteht nicht.
Der Rechnungsempfang wird über die OZG-konforme Rechnungseingangs-plattform OZG-RE realisiert.

bb

Brandenburg

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Brandenburg besteht nicht.
Der Rechnungsempfang wird über die OZG-konforme Rechnungseingangs-plattform OZG-RE realisiert.

bremen

Bremen

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Bremen besteht ab dem 27. November 2020.
Der Rechnungsempfang wird über die Rechnungseingangsplattform des Landes Bremen zERIKA realisiert.

hamburg

Hamburg

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Hamburg besteht seit dem 01. Januar 2022.
Die Nutzung einer zentralen Rechnungseingangsplattform ist nicht vorgesehen. Ein Upload auf einer Rechnungseingangsplattform ist möglich. Es wurde zudem ein Postfach für den Rechnungsversand geschaffen (Zentraler Rechnungseingang Hamburg).

hessen

Hessen

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Hessen besteht ab dem 18. April 2024.
Die Nutzung einer zentralen Rechnungseingangsplattform ist nicht vorgesehen. Es werden dezentrale Übertragungskanäle geschaffen (bspw. E-Mail-Postfächer).

meckpomm

Mecklenburg-Vorpommern

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht seit dem 01. April 2023.
Der Rechnungsempfang wird über die OZG-konforme Rechnungseingangs-plattform OZG-RE realisiert.

nds

Niedersachsen

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Niedersachsen besteht nicht.
Der Rechnungsempfang ist über eine zentrale elektronische Poststelle ab dem 18. April 2022 vorgesehen (NAVO).

nrw

Nordrhein-Westfalen

Eine generelle E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Nordrhein-Westfalen besteht nicht.
Allerdings steht es den öffentlichen Auftraggebern frei, Ihre Lieferanten zur elektronischen Rechnungsstellung zu verpflichten.
Der Rechnungsempfang wird über die Rechnungseingangsplattform des Landes Nordrhein-Westfalen vergabe.NRW realisiert.

rpf

Rheinland-Pfalz

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Rheinland-Pfalz besteht ab dem 01. Januar 2024.
Der Rechnungsempfang ist über die Zentrale Rechnungseingangs-komponente Rheinland-Pfalz vorgesehen (RLP Portal).

saar

Saarland

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Saarland besteht seit dem 01. Januar 2022.
Der Rechnungsempfang ist im Rahmen eines Kooperationsprojektes über die Zentrale Rechnungseingangs-komponente Rheinland-Pfalz vorgesehen (RLP Portal).

sachsen

Sachsen

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Sachsen besteht nicht.
Der Rechnungsempfang wird über die OZG-konforme Rechnungseingangs-plattform OZG-RE realisiert.

sachsen a

Sachsen-Anhalt

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Sachsen-Anhalt besteht nicht.
Der Rechnungsempfang ist über die Rechnungseingangsplattform des Landes Sachsen-Anhalt serviceportal.sachsen-anhalt realisiert.

sh

Schleswig-Holstein

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Schleswig-Holstein besteht nicht.
Der Rechnungsempfang ist über die Rechnungseingangsplattform des Landes Schleswig-Holstein serviceportal.schleswig-holstein realisiert. 

th

Thüringen

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Thüringen besteht nicht.
Der Rechnungsempfang wird über die OZG-konforme Rechnungseingangs-plattform OZG-RE realisiert.

Für weitere Informationen zu unserer E-Rechnungslösung.

Weitere Informationen zu der E-Rechnung in den Bundesländern

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