Elektronische Lieferdatenübermittlung an weltweite Steuerbehörden
Die Finanzministerien verschiedener Länder, wie z.B. Rumänien, Türkei oder Indien, überwachen durch ihre nationalen Steuer- und Zollverwaltungen den Warentransport auf ihrem Staatsgebiet. Davon sind auch Schienentransporte betroffen, wenn der Weitertransport im Inland auf der Straße erfolgt. Ziel der Einführung dieser Systeme ist es, die Steuerhinterziehung einzudämmen, die Mehrwertsteuerlücke zu verringern und den illegalen Handel zu verhindern.
Mit unserer SAP-Lösung GOpus® eDelivery erhalten Sie die passende Lösung und integrieren die Erstellung der XML-Nachricht, den Versand und die Überwachung der Lieferdaten direkt in Ihr SAP-System. Alle Liefer- und Transportdaten bzw. XML-Formate werden weltweit unterstützt. Dabei werden die Prozesse und Regularien des jeweiligen Landes berücksichtigt, das elektronische Sendungsinformationen verlangt.
Wie funktioniert GOpus® eDelivery?
Die Lösung erstellt auf Basis eines SAP-Lieferbelegs eine strukturierte Datei und sendet diese zur Autorisierung an das jeweilige Landesportal.
- Die maschinenlesbare Datenstruktur wird im SAP mit den notwendigen Lieferdaten gefüllt und ist Bestandteil des SAPSCRIPT, SMARTFORMS oder Adobe Interactive Forms Druckprogramms in der (NAST-) Nachrichtensteuerung oder im BRF+ Output Management der SAP SE.
- Lieferspezifische Felder und Anforderungen können vom Kunden durch Unter-Klassen und redefinierbare Methoden individuell angepasst und übernommen werden.
- Die Lieferdaten (XML-Format) werden an das Landesportal (z. B. an das rumänische ANAF-Portal) gesendet. Das jeweilige System generiert hierzu einen Code, sobald der Warentransport gemeldet wurde, die durch GOpus® eDelivery zu jedem SAP SD Lieferbeleg erzeugt wurde. Die vom Portal zurückgegebene ID wird zu jedem SAP SD Lieferbeleg abgelegt und kann auf jedem beliebigen Warenbeförderungsdokument deutlich lesbar ausgegeben werden.
- Monitoring aller digitalen, ausgehenden Nachrichten mit dem GOpus® eDelivery Monitor inkl. zahlreicher Funktionen, bspw. die Nachrichtenbearbeitung vor dem Versenden, die Vorwärtsnavigation in Stamm- und Belegdaten, das Anzeigen von Statusinformationen (bspw. Nachrichtenstatus, Versandstatus), Stammdaten, Beleginformationen, Portal Informationen (ID, Datum, Uhrzeit), archivierter Objekte und vieles mehr.
Vorteile von GOpus® eDelivery
Nahtlose Integration in bestehende Prozesse
Anpassbarkeit an individuelle Anforderungen und Regularien verschiedener Länder
Effiziente und sichere Übertragung von Liefer- und Transportdaten
Echtzeit-Monitoring für maximale Transparenz und Kontrolle
Beispiel aus Rumänien
Ab Dezember 2023 bzw. ab der Schonfrist 1. Juli 2024 wird in Rumänien die Pflicht zur Nutzung des RO e-Transport Systems (ANAF) und zur Beantragung von ITU-Codes für alle nationalen und internationalen Warentransporte eingeführt. Diese Regelung betrifft nicht mehr nur Waren mit hohem Steuerrisiko, sondern alle Waren. Gleichzeitig wird die GPS-Ortung für Straßentransporte sowohl für nationale als auch für internationale Transporteure eingeführt. Auch intermodale Bahntransporte sind davon betroffen, wenn die anschließende Strecke innerhalb Rumäniens auf der Straße zurückgelegt wird.
Die Registrierungsnummer für den Warentransport nach Rumänien muss über das Internet-System RO e-Transport der Steuerbehörde beantragt werden und ist nur für 5 Kalendertage gültig (15 Kalendertage für innergemeinschaftliche Transporte). Die Daten im System müssen vollständig korrekt sein und Änderungen müssen vor der Einreise des Fahrzeugs nach Rumänien aktualisiert werden. Die ITU-Nummer kann maximal drei Kalendertage vor dem Transport beantragt werden und muss allen Beteiligten (CMR, Spediteur, Käufer/Verkäufer, Händler) mitgeteilt werden. Ist kein ITU-Code vorhanden, kann kein Versand stattfinden.
Die Nichteinhaltung der Regeln des E-Transportsystems wird mit Geldstrafen von bis zu 50.000 RON (ca. 10.000 €) für natürliche Personen und 100.000 RON (ca. 20.000 €) für juristische Personen geahndet. Außerdem wird der Wert der nicht angemeldeten Waren beschlagnahmt. Für den internationalen Transport von Waren, die nicht unter die Kategorie „hohes Steuerrisiko“ fallen, treten die Bußgelder erst nach Ablauf der vorgesehenen Schonfrist im Juli 2024 in Kraft.