E-Invoicing in Saudi Arabien

Willkommen bei FATOORAH – Ihr Weg zur elektronischen Rechnung in Saudi-Arabien

Seit Dezember 2021 schreitet Saudi-Arabien mit dem wegweisenden Projekt FATOORAH voran, um die Nutzung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für Unternehmen verbindlich zu machen. Diese innovative Initiative, eingeleitet von der saudi-arabischen Steuerbehörde ZATCA (The Zakat, Tax and Customs Authority), erstreckt sich über verschiedene Transaktionsarten.

Zeitrahmen

  • Ab dem 1. Januar 2023 sind Unternehmen mit einem zu versteuernden Umsatz von über drei Milliarden Saudi-Riyal im Jahr 2021 dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen und sich an das ZATCA-Portal anzubinden.
  • Ab dem 1. Juli 2023 müssen Unternehmen, deren umsatzsteuerpflichtiger Gewinn 500 Millionen saudische Riyal übersteigt, sich an ZATCA anschließen.
  • Ab dem 1. Oktober 2023 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 250 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder 2022 dazu verpflichtet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
  • Ab dem 1. November 2023 betrifft die Verpflichtung Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen saudischen Riyals in den Jahren 2021 und/oder 2022.
  • Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 70 Millionen saudischen Riyals in den Jahren 2021 und/oder 2022 zur Nutzung der ZATCA-Plattform verpflichtet.
  • Ab dem 1.Februar 2024 werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen saudischen Riyals dazu verpflichtet sein sich an das ZATCA-Portal zu binden, um Rechnungen zu versenden.
  • Ab dem 1.März 2024 betrifft die Verpflichtung Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 40 Millionnen saudischen Riyals.
  • Ab dem 1. Juni 2024 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 30 Millionen saudischen Riyals ihre Rechnungen an das ZATCA-Portal senden

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt verschiedene Transaktionsarten ab, einschließlich Business-to-Business (B2B), Business-to-Consumer (B2C) und Business-to-Government (B2G).

Format

E-Rechnungen in Saudi-Arabien sind ausschließlich im UBL-XML oder PDF/A-3-Format mit eingebetteter XML zulässig.

Elektronische Signatur

Eine elektronische bzw. digitale Signatur für elektronische Rechnungsstellungen ist verpflichtend.


Funktionsweise der E-Rechnung

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Weitere Informationen
https://zatca.gov.sa/en/E-Invoicing/Pages/default.aspx


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GOpus® eInvoice

Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.


Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Lösung oder wollen sich tiefergehende Informationen über die E-Invoicing Regelungen in Saudi Arabien aneignen?

Wir haben die Guideline zum E-Invoicing in Saudi Arabien für Sie auf deutsch und englisch zur Verfügung gestellt und stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung persönlich zur Seite.

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