E-Invoicing auf Zypern

​In Zypern wurde die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen schrittweise eingeführt. Zentrale Regierungsbehörden sind seit dem 18. April 2019 verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, während alle anderen öffentlichen Stellen dieser Verpflichtung seit dem 18. April 2020 nachkommen müssen. Lieferanten können ihre Rechnungen freiwillig über Peppol oder das Regierungsportal ARIADNI einreichen. Die zypriotische Regierung plant, E-Invoicing im B2G-Bereich verpflichtend zu machen, wobei die Umsetzung ursprünglich für den 1. Januar 2022 vorgesehen war.

Zeitplan

2019: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für zentrale Regierungsstellen.

2020: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für übrige öffentliche Stellen.

2022: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für öffentliche und private Lieferanten.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Government (B2G) Transaktionen ab.

Format

CIUS – PEPPOL BIS Billing 3.0-Format.

Elektronische Signatur

Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 6 Jahre lang archiviert werden.


Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung auf Zypern:

https://www.mof.gov.cy/mof/tax/taxdep.nsf/index_en/index_en?opendocument


e invoice 2

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Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.

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