Zeitplan
2022: Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen mit öffentlichen Aufträgen über 214.000 EUR über Mercurius/Peppol.
2023: Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen mit öffentlichen Aufträgen ab 30.000 EUR über Mercurius/Peppol.
Oktober 2023: Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen mit öffentlichen Aufträgen zwischen 3.000 – 30.000 EUR über Mercurius/Peppol.
2024: Empfang von elektronischen Rechnungen wird für den B2B-Bereich verpflichtend.
Ab 2026: Verpflichtung aller MVG-registrierten Unternehmen zum Austausch von E-Rechnung
ab 2. Quartal 2026: Toleranzzeit zum Austausch von E-Rechnungen ist vorbei. Unternehmen müssen vollständig konform sein.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) und Business-to-Government (B2G) Transaktionen ab.
Format
PEPPOL BIS 3.0-Format.
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 7 Jahre lang archiviert werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Belgien:
https://financien.belgium.be/nl
https://digital.belgium.be/e-invoicing/MercuriusLogin.html

GOpus® eInvoice
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