E-Invoicing in China

Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung kommt auch nach China!

2020 hat in China ein Pilotprojekt zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung gestartet. Derzeit diskutieren die chinesischen Behörden über eine dauerhafte Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, die in erster Linie für Unternehmen in China gelten soll. E-Rechnungen (e-fapiao) werden in China über das System der State Taxation Administration (STA) abgewickelt, das eine Erneuerung des Golden Tax Systems darstellt und für die Meldung von Mehrwertsteuerrechnungen eingeführt wurde.

Zeitplan

September 2020 – Chinas Pilotprogramm für die elektronische Rechnungsstellung startet in Ningbo, Shijiazhuang und Hangzhou.

Dezember 2020 – Das Pilotprogramm wird auf Tianjin, Hebei, Shanghai, Jiangsu, Zhejiang, Anhui, Guangdong, Chongqing, Sichuan und Shenzhen ausgeweitet.

Januar 2021 – Das Pilotprogramm wird auf Beijing, Shanxi, die Innere Mongolei, Liaoning, Jilin, Heilongjiang, Fujian, Jiangxi, Shandong, Henan, Hunan, Guangxi, Hainan, Guizhou, Yunnan, Tibet, Shaanxi, Gansu, Qinghai, Ningxia, Xinjiang, Dalian, Xiamen und Qingdao ausgeweitet.

Oktober 2022 – Sichuan

November 2022 – Xiamen

Januar 2023 – Shanghai, Chongqing, Qingdao, Dalian, Tianjin und Shaanxi

März 2023 – Henan, Jilin, Shenzhen, Ningbo, Fujian und Yunnan
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Oktober 2023 – Beijing, Hunan, Shandong, Anhui, Qinghai, Ningxia und Guizhou

Dezember 2023 – Tibet

Bis 2025 will die STA spezielle e-fapiao für alle chinesischen Unternehmen verpflichtend machen.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) und Business-to-Customer (B2C) Transaktionen ab.

Format

XML-strukturiertes Format. Die e-fapiao ist eine digitalisierte Form der traditionellen Rechnung (fapiao) und wird in zwei Arten unterteilt: allgemeine und spezielle e-fapiao. Die allgemeine e-fapiao wird für Handelsgeschäfte mit Waren oder Dienstleistungen ausgestellt, berechtigt jedoch nicht zum Vorsteuerabzug. Die spezielle e-fapiao hingegen ermöglicht den Vorsteuerabzug und ist daher für steuerliche Zwecke vorteilhafter.

Elektronische Signatur

Die elektronische Signatur ist nicht obligatorisch. Die E-Rechnung muss jedoch mit einem eindeutigen Code bzw. Rechnungsnummer versehen sein.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 10 Jahre archiviert werden.


Weitere Informationen

https://www.chinatax.gov.cn/eng/home.html


e invoice 2

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