E-Invoicing in China

​In China wurde die elektronische Rechnungsstellung, bekannt als e-Fapiao, erstmals 2015 eingeführt, um die Effizienz der Rechnungsstellung zu verbessern und Steuertransparenz zu fördern. Im Dezember 2021 startete ein Pilotprogramm für vollständig digitalisierte e-Fapiao in ausgewählten Regionen, darunter Shanghai, Guangdong und Inner Mongolia. Dieses Programm wurde schrittweise erweitert, sodass ab Dezember 2024 Unternehmen landesweit verpflichtet sind, ihre Rechnungen über das nationale elektronische Rechnungsdienstleistungsportal der chinesischen Steuerbehörde zu übermitteln.

Zeitplan

September 2020: Chinas Pilotprogramm für die elektronische Rechnungsstellung startet in Ningbo, Shijiazhuang und Hangzhou.

Dezember 2020: Das Pilotprogramm wird auf Tianjin, Hebei, Shanghai, Jiangsu, Zhejiang, Anhui, Guangdong, Chongqing, Sichuan und Shenzhen ausgeweitet.

Januar 2021: Das Pilotprogramm wird auf Beijing, Shanxi, die Innere Mongolei, Liaoning, Jilin, Heilongjiang, Fujian, Jiangxi, Shandong, Henan, Hunan, Guangxi, Hainan, Guizhou, Yunnan, Tibet, Shaanxi, Gansu, Qinghai, Ningxia, Xinjiang, Dalian, Xiamen und Qingdao ausgeweitet.

Oktober 2022: Sichuan

November 2022: Xiamen

Januar 2023: Shanghai, Chongqing, Qingdao, Dalian, Tianjin und Shaanxi.

März 2023: Henan, Jilin, Shenzhen, Ningbo, Fujian und Yunnan.

Oktober 2023: Beijing, Hunan, Shandong, Anhui, Qinghai, Ningxia und Guizhou.

Dezember 2023: Tibet.

Dezember 2024: Massenweite Einführung der elektronischen Rechnungsstellung.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) und Business-to-Customer (B2C) Transaktionen ab.

Format

XML-strukturiertes Format. Die e-fapiao ist eine digitalisierte Form der traditionellen Rechnung (fapiao) und wird in zwei Arten unterteilt: allgemeine und spezielle e-fapiao. Die allgemeine e-fapiao wird für Handelsgeschäfte mit Waren oder Dienstleistungen ausgestellt, berechtigt jedoch nicht zum Vorsteuerabzug. Die spezielle e-fapiao hingegen ermöglicht den Vorsteuerabzug und ist daher für steuerliche Zwecke vorteilhafter.

Elektronische Signatur

Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch. Die E-Rechnung muss jedoch mit einem eindeutigen Code bzw. Rechnungsnummer versehen sein.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 10 Jahre archiviert werden.


Weitere Informationen

https://www.chinatax.gov.cn/eng/home.html


e invoice 2

GOpus® eInvoice

Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, MM, RE/FX, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.


Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Lösung oder wollen sich tiefergehende Informationen über die E-Invoicing Regelungen in China aneignen?

Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.

de_DEGerman