E-Invoicing in der Niederlande

Die Verwendung elektronischer Rechnungen ist für den B2G-Bereich obligatorisch!

Die elektronische Rechnungsstellung wird in den Niederlanden seit 2017 sowohl von Unternehmen als auch von Behörden genutzt, insbesondere seit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU, die die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Einrichtungen verbindlich vorschreibt. Derzeit besteht eine Verpflichtung für B2G-Transaktionen, Unternehmen nutzen E-Invoicing auf freiwilliger Basis. Der Prozess basiert auf dem Peppol-Netzwerk, das den sicheren Austausch von Rechnungen in einem standardisierten XML-Format ermöglicht.

Zeitplan

2016: Entwicklung des nationalen Peppol-Standards.

2017: Verpflichtung zum E-Invoicing für öffentliche Behörden.

Anwendbarkeit

E-Rechnungen decken vorrangig Business-to-Government (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.

Format

UBL-OHNL, SI-UBL 2.0 (NLCIUS) oder PEPPOL BIS 3.0-Format

Elektronische Signatur

Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 7 Jahre archiviert werden.

Weitere Informationen

https://www.helpdesk-efactureren.nl/


e invoice 2

GOpus® eInvoice

Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.


Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Lösung oder wollen sich tiefergehende Informationen über die E-Invoicing Regelungen in der Niederlande aneignen?

Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.

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