E-Invoicing in der Dominikanischen Republik

​In der Dominikanischen Republik wurde die elektronische Rechnungsstellung, bekannt als Comprobante Fiscal Electrónico (e-CF), im Februar 2019 mit einer Pilotphase eingeführt, an der elf große Unternehmen teilnahmen. Am 17. Mai 2023 trat das Gesetz 32-23 in Kraft, das die schrittweise verpflichtende Nutzung von e-CF für alle Steuerpflichtigen vorsieht. Große Steuerzahler müssen innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes umstellen, mittlere Unternehmen innerhalb von 24 Monaten und kleine sowie Kleinstunternehmen innerhalb von 36 Monaten. Das System wird von der Generaldirektion für interne Steuern (DGII) verwaltet, die die Einhaltung der elektronischen Rechnungsstellung überwacht.​

Zeitplan

Mai 2023: Inkrafttreten des Gesetzes 32-23 zur verpflichtenden E-Rechnung.

Mai 2024: Verpflichtung für große nationale Steuerzahler.

Mai 2025: Verpflichtung für große lokale und mittlere Steuerzahler.

Mai 2026: Verpflichtung für kleine, Mikro- und nicht klassifizierte Steuerzahler.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.

Format

UBL 2.0-Standard-Format.

Elektronische Signatur

Elektronische Signaturen sind obligatorisch. Zusätzlich müssen die Steuerbelegnummern (e-NCF) bei der DGII beantragt werden.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang archiviert werden.


Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in der Dominikanischen Republik:

https://www.dgii.gov.do/


e invoice 2

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