Zeitplan
16. Mai 2023: Inkrafttreten des Gesetzes 32-23 zur verpflichtenden E-Rechnung.
18. Mai 2024: Verpflichtung für große nationale Steuerzahler.
18. Mai 2025: Verpflichtung für große lokale und mittlere Steuerzahler.
18. Mai 2026: Verpflichtung für kleine, Mikro- und nicht klassifizierte Steuerzahler.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
UBL 2.0-Standard-Format.
Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur ist obligatorisch. Das digitale Zertifikat für die Unterschrift muss bei einer vom dominikanischen Telekommunikationsinstitut (INDOTEL) zugelassenen Zertifizierungsstelle beantragt werden. Zusätzlich müssen die Steuerbelegnummern (e-NCF) bei der DGII beantragt werden.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 10 Jahre archiviert werden.
Weitere Informationen
GOpus® eInvoice
Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.
Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Lösung oder wollen sich tiefergehende Informationen über die E-Invoicing Regelungen in der Dominikanischen Republik aneignen?
Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.