Zeitplan
15. Dezember 2016: Estnisches Parlament (Riigikogu) verabschiedet Änderungen am Rechnungslegungsgesetz und führt das E-Invoicing ein.
1. Juli 2019: Es werden nur noch E-Rechnungen vom öffentlichen Sektor akzeptiert.
18. September 2024: Estnisches Parlament (Riigikogu) verabschiedet weitere Änderungen am Rechnungslegungsgesetz für Unternehmen.
- 1. Juli 2025: Einführung einer landesweiten E-Invoicing Verpflichtung.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Goverment (B2G) Transaktionen ab.
Ab Juli 2025 jedoch auch Business-to-Business (B2B) Transaktionen.
Format
XML-Format (EVS 923:2014/AC:2017) oder UBL 2.1. und UN/CEFACT CII Format.
Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur nicht obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 7 Jahre archiviert werden.
Weitere Informationen
https://ariregister.rik.ee/eng
GOpus® eInvoice
Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.
Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Lösung oder wollen sich tiefergehende Informationen über die E-Invoicing Regelungen in Estland aneignen?
Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.