Zeitplan
2016: Estnisches Parlament (Riigikogu) verabschiedet Änderungen am Rechnungslegungsgesetz und führt das E-Invoicing ein.
2019: Es werden nur noch E-Rechnungen vom öffentlichen Sektor akzeptiert.
2024: Estnisches Parlament (Riigikogu) verabschiedet weitere Änderungen am Rechnungslegungsgesetz für Unternehmen.
2025: Unternehmen, die im Unternehmensregister als E-Rechnungsempfänger registriert sind,
können von ihren Lieferanten die Ausstellung elektronischer Rechnungen verlangen.
2027: Geplante Einführung einer allgemeinen Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Goverment (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
XML- (EVS 923:2014/AC:2017) oder UBL 2.1. und UN/CEFACT CII-Format.
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 7 Jahre lang archiviert werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Estland:
https://ariregister.rik.ee/eng

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