Zeitplan
Januar 2020: Unternehmen sind verpflichtet ihre Rechnungen an die öffentliche Verwaltung elektronisch einzureichen.
September 2025: Der Empfang ist für alle Unternehmen verpflichtend.
September 2026: Der Versand ist für große Unternehmen mit mehr als 1,5 Milliarden Dollar Umsatz oder mehr als 2 Milliarden Dollar Umsatz und mindestens 5.000 Beschäftigten und mittlere Unternehmen mit 250 bis 4.999 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 1,5 Milliarden Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 2 Milliarden Euro verpflichtend.
September 2027: Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen für alle weiteren Unternehmen.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Goverment (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
UBL 2.0, UBL 2.1, CII 16B, CPP, PES; PDF; PEPPOL BIS oder Factur-X-Format.
Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur nicht obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 10 Jahre archiviert werden.
Weitere Informationen
https://aife.economie.gouv.fr/nos-applications/chorus-pro/

GOpus® eInvoice
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