Zeitplan
2015: Small Business, Enterprise and Employment Act ermächtigt Minister die Verwendung elektronischer Rechnungsstellung im Bereich der öffentlichen Beschaffung in England zu regeln. Dies gilt nicht für Nordirland, Schottland oder Wales.
2016: National Health Service (NHS) führt Verpflichtung zum E-Invoicing ein.
2025: Planung einer landesweiten Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
UN/EDIFACT, EANCOM, ODETTE, XML und ASCII und PDF-Formate. Im Gesundheitssektor muss das PEPPOL BIS verwendet werden.
Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur nicht obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 6 Jahre archiviert werden.
Weitere Informationen
https://www.gov.uk/guidance/electronic-invoicing-notice-70063
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