E-Invoicing in Großbritannien

Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gilt für das Gesundheitswesen!

Im Vereinigten Königreich gibt es für den B2B- und B2G-Bereich mit Ausnahme des National Health Service (NHS) keine Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Rechnungen. Die britische Regierung ermutigt jedoch Unternehmen, elektronische Rechnungen im B2G-Bereich zu versenden, zu empfangen und zu verarbeiten. Mit dem Small Business, Enterprise and Employment Act von 2015 wurde den Ministern die Befugnis erteilt, die Verwendung elektronischer Rechnungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in England zu regeln. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Nordirland, Schottland und Wales, die jeweils eigene Vorschriften haben.

Zeitplan

2015:  Small Business, Enterprise and Employment Act ermächtigt Minister die Verwendung elektronischer Rechnungsstellung im Bereich der öffentlichen Beschaffung in England zu regeln. Dies gilt nicht für Nordirland, Schottland oder Wales.

2016: National Health Service (NHS) führt Verpflichtung zum E-Invoicing ein.

2025: Planung einer landesweiten Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.

Format

UN/EDIFACT, EANCOM, ODETTE, XML und ASCII und PDF-Formate. Im Gesundheitssektor muss das PEPPOL BIS verwendet werden.

Elektronische Signatur

Eine elektronische Signatur nicht obligatorisch.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 6 Jahre archiviert werden.


Weitere Informationen

https://www.gov.uk/guidance/electronic-invoicing-notice-70063


e invoice 2

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Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.

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