E-Invoicing in Hongkong

Es gibt keine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung!

In Hongkong gibt es spezifische Regelungen für den Versand elektronischer Rechnungen im Rahmen von B2B- und B2G-Transaktionen. Für B2B-Transaktionen ist es erforderlich, dass Unternehmen vor dem Versenden elektronischer Rechnungen die Zustimmung des Empfängers einholen. Bei B2G-Transaktionen hingegen gelten standardisierte Vorgaben, um den Ablauf zu vereinheitlichen und die Effizienz im öffentlichen Beschaffungswesen zu steigern. Die Nutzung elektronischer Rechnungen ist nicht verpflichtend.

Zeitplan

Keine eindeutigen Informationen vorhanden.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) und Business-to-Goverment (B2G) Transaktionen ab.

Format

XML und UBL 2.0 – Formate.

Elektronische Signatur

Eine elektronische Signatur ist nicht obligatorisch.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 7 Jahre archiviert werden.


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GOpus® eInvoice

Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.


Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Lösung oder wollen sich tiefergehende Informationen über die E-Invoicing Regelungen in Hongkong aneignen?

Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.

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