Zeitplan
2019: Zentrale Regierungsbehörden sind verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
2020: Subzentrale öffentliche Stellen (z. B. lokale Behörden) müssen ebenfalls in der Lage sein,
elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
November 2028: Große Unternehmen müssen für inländische B2B-Transaktionen die elektronische Rechnungsstellung nutzen.
November 2029: Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, die am innergemeinschaftlichen Handel beteiligt sind, müssen die Vorschriften einhalten.
2030: Geplante Umsetzung der EU-Initiative (ViDA), die eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und Berichterstattung
für alle grenzüberschreitende B2B-Transaktionen vorsieht.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Goverment (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
PEPPOL BIS-Format.
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 6 Jahre archiviert werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Irland:
https://www.gov.ie/en/office-of-government-procurement/publications/einvoicing-framework

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