E-Invoicing in Italien

Italien war eines der ersten Länder in Europa, das ein verpflichtendes E-Invoicing-System eingeführt hat. Seit dem 1. Januar 2019 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen für inländische B2B- und B2C-Transaktionen über die zentrale Plattform Sistema di Interscambio (SdI) der italienischen Steuerbehörde einreichen. Diese Plattform validiert und übermittelt die Rechnungen an die jeweiligen Empfänger. Bereits seit 2014 war E-Invoicing für öffentliche Auftraggeber (B2G) verpflichtend. Italien nutzt das System auch zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Vereinfachung der Buchhaltungsprozesse.

Zeitplan

2014: Beginn der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für zentrale öffentliche Verwaltungen.

2015: Ausweitung der B2G-Pflicht auf alle öffentlichen Verwaltungen.

2018: Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für steuerfreie Verkäufe an Nicht-EU-Kunden.​

2019: Verpflichtende E-Rechnungen für alle inländischen B2B- und B2C-Transaktionen über die Plattform Sistema di Interscambio (SdI).

2020: Verpflichtung zur Nutzung der NSO-Plattform für Bestellungen im Gesundheitswesen.

2022: Abschaffung des Esterometro; grenzüberschreitende Transaktionen müssen über das SdI gemeldet werden.​

2024: Ausweitung der E-Invoicing-Pflicht auf Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 25.000 EUR.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Goverment (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.

Format

FatturaPA (XML)-Format.

Elektronische Signatur

Elektronische Signaturen sind obligatorisch. Jede Rechnung muss zudem ein Zeitstempel enthalten.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 10 Jahre archiviert werden.


Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien:

https://www.fatturapa.gov.it/it/index.html


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