Zeitplan
2014: Beginn der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für zentrale öffentliche Verwaltungen.
2015: Ausweitung der B2G-Pflicht auf alle öffentlichen Verwaltungen.
2018: Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für steuerfreie Verkäufe an Nicht-EU-Kunden.
2019: Verpflichtende E-Rechnungen für alle inländischen B2B- und B2C-Transaktionen über die Plattform Sistema di Interscambio (SdI).
2020: Verpflichtung zur Nutzung der NSO-Plattform für Bestellungen im Gesundheitswesen.
2022: Abschaffung des Esterometro; grenzüberschreitende Transaktionen müssen über das SdI gemeldet werden.
2024: Ausweitung der E-Invoicing-Pflicht auf Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 25.000 EUR.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Goverment (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
FatturaPA (XML)-Format.
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind obligatorisch. Jede Rechnung muss zudem ein Zeitstempel enthalten.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 10 Jahre archiviert werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien:
https://www.fatturapa.gov.it/it/index.html

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