Zeitplan
2021: Ausweitung der Verwendung elektronischer Rechnungen im Privatsektor, insbesondere durch Förderung der freiwilligen Verwendung.
September 2025: Beginn der Testphase für die E-Invoicing-Umgebung bei B2B- und B2G-Transaktionen.
Januar 2026: Alle B2C-Transaktionen müssen online gemeldet werden, unabhängig von der Zahlungsmethode.
Januar 2026 – Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen müssen für B2B- und B2G-Transaktionen elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen. Unternehmen, die nicht im Mehrwertsteuersystem registriert sind – darunter Einkommens- und Gewinnsteuerzahler sowie Haushalts- und Nichthaushaltsnutzer – müssen über die Möglichkeit verfügen, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu melden;
Januar 2027 – Unternehmen, die nicht im Mehrwertsteuersystem registriert sind – darunter Einkommens- und Gewinnsteuerzahler sowie Haushalts- und Nichthaushaltsnutzer – müssen ausschließlich E-Rechnungen ausstellen und melden.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Government (B2G), Business-to-Customer (B2C) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
PEPPOL BIS oder UBL 2.1 Format.
Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur ist nicht obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 11 Jahre archiviert werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Kroatien:
https://www.fina.hr/digitalizacija-poslovanja/e-racun

GOpus® eInvoice
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