Zeitplan
2019: Die elektronische Rechnungsstellung ist für alle Steuerzahler verpflichtend.
2021: Ausweitung der Verwendung elektronischer Rechnungen im Privatsektor, insbesondere durch Förderung der freiwilligen Verwendung.
2026: Planung einer landesweiten Verpflichtung zur E-Rechnung für alle Steuerzahler in Kroatien.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Government (B2G) Transaktionen ab.
Format
PEPPOL UBL 2.1 oder CII-Format.
Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur ist nicht obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 11 Jahre archiviert werden.
GOpus® eInvoice
Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.
Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Lösung oder wollen sich tiefergehende Informationen über die E-Invoicing Regelungen in Kroatien aneignen?
Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.