Zeitplan
2016: Einführung der E. sąskaita-Plattform für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor.
2019: Verpflichtung zur Nutzung der E. sąskaita-Plattform für Rechnungen an öffentliche Einrichtungen.
2024: Verpflichtung, alle Rechnungen an öffentliche Einrichtungen und Vertragsorganisationen ausschließlich über SABIS einzureichen.
Anwendbarkeit
E-Rechnungen decken vorrangig Business-to-Government (B2G) Transaktionen ab.
Format
PEPPOL BIS 3.0 / CII oder UBL 2.1 LT-Format.
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 10 Jahre archiviert werden.
![E-Invoicing in Litauen 1 e invoice 2](https://gopus.de/wp-content/uploads/2024/05/e-invoice-2.png)
GOpus® eInvoice
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