E-Invoicing in Luxemburg

Die Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Rechnungen gilt für den B2G-Bereich!

Luxemburg hat die elektronische Rechnungsstellung schrittweise eingeführt, um die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU zu erfüllen und die Digitalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens zu fördern. Öffentliche Behörden nutzen elektronische Rechnungen schon seit 2019 und ab dem 18. März 2023 ist die elektronische Rechnungsstellung auch für alle Rechnungen an öffentliche Einrichtungen verpflichtend. Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nutzen das Peppol-eDelivery-Netzwerk, um eine nahtlose und sichere Kommunikation zu gewährleisten.

Zeitplan

2019: Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen für öffentliche Behörden der zentralen Regierungsebene.

2020: Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen für Behörden der lokalen Regierungsebene (vorrangig Kommunen).

2022: Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen für die ersten Lieferanten der öffentlichen Verwaltung.

18. Mai 2022: große Unternehmen

18. Oktober 2022: mittlere Unternehmen

18. März 2023: kleine und neu gegründete Unternehmen

Anwendbarkeit

E-Rechnungen decken vorrangig Business-to-Government (B2G) Transaktionen ab.

Format

PEPPOL BIS 3.0, XML UBL oder XML UN/CEFACT CII-Format.

Elektronische Signatur

Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 10 Jahre archiviert werden.


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GOpus® eInvoice

Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.


Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Lösung oder wollen sich tiefergehende Informationen über die E-Invoicing Regelungen in Luxemburg aneignen?

Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.

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