Zeitplan
2019: Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen für öffentliche Behörden der zentralen Regierungsebene.
2020: Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen für Behörden der lokalen Regierungsebene (vorrangig Kommunen).
2022: Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen für die ersten Lieferanten der öffentlichen Verwaltung.
18. Mai 2022: große Unternehmen
18. Oktober 2022: mittlere Unternehmen
18. März 2023: kleine und neu gegründete Unternehmen
Anwendbarkeit
E-Rechnungen decken vorrangig Business-to-Government (B2G) Transaktionen ab.
Format
PEPPOL BIS 3.0, XML UBL oder XML UN/CEFACT CII-Format.
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 10 Jahre archiviert werden.
GOpus® eInvoice
Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.
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Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.