Zeitplan
2016: Einführung des SFEP (Sistema de Facturación Electrónica de Panamá) und Start der Pilotphase.
2021: Phase der freiwilligen Einführung beginnt, in der jedes Unternehmen auf eigene Initiative mit der elektronischen Rechnungsstellung beginnen kann.
2022: Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen für Lieferanten der öffentlichen Verwaltung.
Januar 2023: Alle neuen Steueridentifikationsnummern (RUCs) sind verpflichtet, das PAC-Rechnungsverfahren oder die SFEP zu verwenden. Einführung der E-Rechnungspflicht für Ölprodukttransporte, bestimmte Hotels und Pensionen.
März 2023: Pflicht zur E-Rechnung für internationale öffentliche Passagiertransporte und inländische öffentliche Luft- und Passagiertransporte.
April bis August 2023: Stufenweise Einführung der E-Rechnung für Banken und Finanzinstitute, je nach Produktgruppe.
August 2023: Einführung der E-Rechnungspflicht für Steuerpflichtige an der Panama-Börse und im Versicherungssektor.
Anwendbarkeit
E-Rechnungen decken vorrangig Business-to-Government (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
Lokales XML-Format.
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind obligatorisch. Zusätzlich muss ein elektronischer Rechnungscode (Código Único de Factura Electrónica, CUFE) vorhanden sein.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 5 Jahre lang archiviert werden.
Weitere Informationen
https://dgi.mef.gob.pa/_7FacturaElectronica/dgi2

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