Zeitrahmen
2022: Pilotphase des IS EFA (Informačný systém elektronickej fakturácie) wird gestartet.
2023/ 2024: Beginn der schrittweisen Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (B2G).
2025: Veröffentlichung des Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung.
2027: Für Steuerzahler ist es verpflichtend, elektronische Rechnungen für bestimmte inländische Lieferungen an Steuerpflichtige und
bestimmte nicht steuerpflichtige juristische Personen (B2G und B2B) auszustellen, zu empfangen und zu archivieren.
Zu den wichtigsten zeitlichen Vorgaben für Unternehmen bis zum 30. Juni 2030 gehören die Ausstellung von
E-Rechnungen innerhalb von 15 Tagen, die Meldung ausgehender Rechnungen zum Zeitpunkt der Ausstellung
und die Meldung eingehender Rechnungen innerhalb von 5 Tagen.
2030: Grenzüberschreitende elektronische Rechnungsstellung werden im Einklang mit der EU-Initiative (ViDA) verpflichtend.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
Voraussichtlich PEPPOL BIS 3.0-Format.
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang archiviert werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in der Slowakei:
https://www.mfsr.sk/sk/media/tlacove-spravy/nova-web-stranka-15.html?utm_source=chatgpt.com

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