Zeitrahmen
2022: Pilotphase des IS EFA (Informačný systém elektronickej fakturácie) wird gestartet.
2023/ 2024: Beginn der schrittweisen Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (B2G).
2025: Veröffentlichung des Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung.
2027: Für Steuerzahler ist es verpflichtend, elektronische Rechnungen für inländische Transaktionen auszustellen, zu empfangen und zu archivieren..
2030: Grenzüberschreitende elektronische Rechnungsstellung werden im Einklang mit der EU-Initiative (ViDA) verpflichtend.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
Voraussichtlich PEPPOL BIS 3.0-Format.
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang archiviert werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in der Slowakei:
https://www.mfsr.sk/sk/media/tlacove-spravy/nova-web-stranka-15.html?utm_source=chatgpt.com

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