Viele Unternehmen gehen aktuell davon aus, dass ihre bestehenden Intercompany-Prozesse auch künftig unverändert funktionieren – insbesondere dann, wenn Rechnungen intern über SAP-IDocs ausgetauscht werden.
Diese Annahme sollte jedoch kritisch hinterfragt werden.
Ab dem 01.01.2027 ist bei inländischen B2B-Umsätzen die elektronische Rechnung verpflichtend. Entscheidend ist dabei nicht der Übertragungsweg, sondern das rechtlich maßgebliche Rechnungsdokument. Dieses muss in einem strukturierten länderspezifischen E-Rechnungsformat vorliegen, maschinell auswertbar sein und revisionssicher archiviert werden.
Ein klassisches SAP-IDoc erfüllt diese Anforderungen in der Regel nicht. Es ist ein technisches Format zur Steuerung von Prozessen und zur Verbuchung – jedoch kein steuerlich relevantes Rechnungsdokument. Genau hier entsteht in vielen Intercompany-Szenarien ein Missverständnis:
Was bislang als rein interner Prozess betrachtet wurde, kann künftig unter die regulären Anforderungen an elektronische Rechnungen fallen.
Zusätzlich steigt die Komplexität durch internationale Strukturen. Während in Deutschland die strukturierte E-Rechnung im Fokus steht, entwickeln sich viele EU-Länder weiter in Richtung verpflichtender E-Invoicing-Modelle und Meldepflichten. Intercompany-Prozesse müssen daher zunehmend länderübergreifend gedacht werden.
In der Praxis zeigt sich, dass Unternehmen häufig versuchen, bestehende Prozesse nur punktuell zu erweitern – etwa durch die zusätzliche Erzeugung eines E-Rechnungsformats neben dem IDoc. Diese Ansätze führen jedoch oft zu parallelen Prozessstrukturen, erhöhtem Abstimmungsaufwand und potenziellen Inkonsistenzen.
Aus unserer Sicht ist daher ein klar strukturierter Ansatz sinnvoll:
Intercompany-Rechnungen sollten als durchgängiger End-to-End-Prozess betrachtet werden, mit einer klaren Trennung zwischen fachlicher und technischer Ebene.
Das bedeutet konkret:
- Die E-Rechnung ist das führende, rechtlich relevante Dokument im Ausgang
- Der Eingang wird zentral und einheitlich verarbeitet
- Das IDoc bleibt für die interne Verbuchung und Prozesssteuerung bestehen, übernimmt jedoch nicht die Rolle der Rechnung
Dieser Ansatz schafft Transparenz, reduziert Komplexität und ermöglicht eine einheitliche Prozesslandschaft – sowohl für nationale als auch für internationale Anforderungen.
Intercompany-Rechnungen sind künftig kein rein technisches Thema mehr. Unternehmen sollten frühzeitig sicherstellen, dass ihre Prozesse sowohl fachlich als auch technisch sauber aufgestellt sind – und dabei auf einen skalierbaren, konsistenten Gesamtprozess setzen.
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