Die französische Reform zur elektronischen Rechnungsstellung wird oft auf ein Thema reduziert: B2B-E-Invoicing. Dabei ist das E-Reporting für viele Unternehmen die deutlich größere operative Herausforderung – und der am häufigsten unterschätzte Teil der Reform.
Zwei Pflichten – gestaffelte Fristen
Die Reform startet gestaffelt. Ab 1. September 2026 gelten die Empfangspflicht für alle in Frankreich ansässigen Unternehmen sowie die Ausgangs- und E-Reporting-Pflichten für große Unternehmen und ETI. Für KMU, TPE und Kleinstunternehmen beginnen die Ausgangs- und E-Reporting-Pflichten am 1. September 2027:
- E-Invoicing → für inländische B2B-Transaktionen zwischen in Frankreich ansässigen, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen
- E-Reporting → für bestimmte Transaktionen außerhalb des E-Invoicing-Scope, insbesondere B2C-Umsätze, relevante grenzüberschreitende B2B-Transaktionen sowie Zahlungsdaten bei Leistungen, deren Umsatzsteuer bei Zahlung entsteht
Ab 1. September 2027 folgen KMU, TPE und Kleinstunternehmen mit der Pflicht zur elektronischen Rechnungsausstellung und zum E-Reporting. Bereits ab 1. September 2026 müssen jedoch alle in Frankreich etablierten Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – elektronische Rechnungen empfangen können und dafür eine Plateforme Agréée auswählen.
Wen trifft das E-Reporting?
Betroffen sind nicht nur in Frankreich ansässige Unternehmen. Auch ausländische Unternehmen mit französischem Umsatzsteuerbezug können der E-Reporting-Pflicht unterliegen, wenn sie beispielsweise:
- steuerpflichtige B2C-Umsätze in Frankreich erzielen,
- grenzüberschreitende B2B-Transaktionen mit französischem Steuerbezug durchführen,
- oder als nicht in Frankreich etabliertes Unternehmen Umsätze ausführen, für die sie die französische Umsatzsteuer schulden.
Für nicht in Frankreich etablierte Unternehmen wird der Scope ab 1. September 2027 zusätzlich auf bestimmte Erwerbs- und Bezugsfälle erweitert, bei denen der Leistungsempfänger die französische Umsatzsteuer im Wege der Steuerschuldnerschaft beziehungsweise Selbstveranlagung schuldet.
Und was gilt für kreditorische Rechnungen?
Kreditorische Rechnungen dürfen nicht pauschal mit E-Reporting gleichgesetzt werden. Entscheidend sind Herkunft des Lieferanten und umsatzsteuerliche Einordnung des Vorgangs. Ebenso wichtig: Die Bezahlung einer Eingangsrechnung ist vom Käufer nicht als Zahlungs-E-Reporting zu melden.
- Rechnungen französischer Lieferanten: Bei einem inländischen B2B-Umsatz werden sie als elektronische Eingangsrechnungen über eine Plateforme Agréée empfangen. Der französische Käufer muss weder die Lieferantenrechnung noch deren Bezahlung nochmals separat als E-Reporting melden. Die Rechnungsdaten werden im E-Invoicing-Prozess übermittelt; etwaige Zahlungsdaten meldet bei entsprechender Steuerentstehung der leistende Unternehmer.
- Rechnungen ausländischer Lieferanten: Sie werden nicht über das französische E-Invoicing-Netz empfangen. Bei in Frankreich etablierten Unternehmen fallen jedoch insbesondere innergemeinschaftliche Erwerbe, in Frankreich steuerbare Warenkäufe mit Reverse Charge und relevante Leistungsbezüge von ausländischen Lieferanten in den Transaktions-E-Reporting-Scope. Gemeldet werden die steuerlich relevanten Transaktionsdaten – nicht die Zahlung der Kreditorenrechnung. Reine Warenimporte sind vom Transaktions-E-Reporting ausgeschlossen. Für nicht in Frankreich etablierte Unternehmen gilt die Erweiterung auf Erwerbs- und Bezugsfälle, bei denen sie als Leistungsempfänger die französische Umsatzsteuer schulden, grundsätzlich ab 1. September 2027.
Nicht zum E-Reporting gehören insbesondere Umsätze außerhalb des Mehrwertsteuerbereichs, bestimmte nach den Artikeln 261 bis 261 E CGI steuerbefreite und von der Rechnungsstellung befreite Umsätze sowie sicherheitsrelevante Sonderfälle. Diese Abgrenzung sollte im SAP-Scope ausdrücklich berücksichtigt werden.
Für SAP-Projekte bedeutet das: Neben Debitorenbelegen müssen auch Kreditorenprozesse analysiert werden – nicht weil jede Eingangsrechnung oder deren Zahlung zu melden ist, sondern damit französische Inlandsrechnungen korrekt empfangen und relevante grenzüberschreitende Erwerbs- und Reverse-Charge-Fälle zuverlässig klassifiziert und transaktionsbezogen gemeldet werden.
Die technische Infrastruktur: PA und PPF
Frankreich setzt auf ein dezentrales, aber streng reguliertes Ökosystem. E-Rechnungen und E-Reporting-Daten werden über eine staatlich akkreditierte private Plattform – die sogenannte Plateforme Agréée (PA), früher PDP genannt – übermittelt. Eine direkte operative Übermittlung an die Steuerbehörde ohne PA ist nicht vorgesehen.
Das PPF (Portail Public de Facturation) fungiert dabei insbesondere als:
- zentrales Unternehmensverzeichnis für die Rechnungsadressierung,
- Datenkonzentrator zur Weiterleitung der Meldedaten an die DGFiP.
Zu den unterstützten strukturierten Rechnungsformaten gehören insbesondere Factur-X, UBL und CII. Die konkrete Format- und Prozessunterstützung hängt von der gewählten PA und der angebundenen Lösung ab.
Die eigentliche Herausforderung: Daten aus SAP
Beim B2B-E-Invoicing entstehen Meldedaten aus dem strukturierten Rechnungsfluss. Beim E-Reporting müssen relevante Vorgänge dagegen separat identifiziert, aufbereitet und strukturiert übermittelt werden. In der Praxis bedeutet das:
- Klassifikation jedes Belegs: inländisches B2B, B2C, Cross-Border oder relevanter Erwerbsfall?
- Trennung von Debitoren- und Kreditorenprozessen sowie eindeutige Bestimmung der Meldeverantwortung
- Vollständige Extraktion aller steuerrelevanten Felder aus SAP – einschließlich vereinnahmter Zahlungsdaten auf der Verkaufsseite bei Leistungen und Anzahlungen mit Steuerentstehung nach Zahlung; nicht bei Reverse-Charge-Umsätzen, bei Option zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten und nicht für die Bezahlung von Kreditorenrechnungen
- Aufbereitung im vorgeschriebenen Meldeformat der DGFiP
- Fristgerechte Anbindung an eine Plateforme Agréée – die Übermittlung erfolgt abhängig vom Umsatzsteuerregime periodisch; internationale B2B-Daten werden innerhalb der Meldeperiode grundsätzlich auf Einzeltransaktionsebene, B2C-Daten dagegen tagesaggregiert gemeldet
Genau hier zeigen sich in der Praxis die größten Lücken: in der Datenqualität, in der Prozesslogik und in der technischen Anbindung. Wer erst kurz vor der Deadline prüft, ob SAP alle relevanten Felder sauber befüllt und Belegarten korrekt klassifiziert, erlebt häufig unangenehme Überraschungen.
GOpus® eTax: SAP-nahe Lösung für E-Reporting
GOpus® eTax setzt direkt an der Datenquelle an – in SAP – und unterstützt die gesamte Prozesskette:
- ✅ Extraktion der steuerrelevanten Transaktionsdaten sowie – soweit erforderlich – der vereinnahmten Zahlungsdaten auf der Verkaufsseite aus SAP
- ✅ Einbeziehung relevanter Debitoren- und Kreditorenbelege in die Scope-Prüfung
- ✅ Aufbereitung in den von der DGFiP geforderten Meldeformaten
- ✅ Technische Anbindung an Ihre gewählte Plateforme Agréée
- ✅ Integration in bestehende SAP-Prozesse – ohne Cloud-Migration und ohne Systemwechsel
- ✅ Unterstützung internationaler Meldeformate für grenzüberschreitende Anforderungen
Die Lösung ist als SAP Add-on konzipiert und mit SAP ECC sowie SAP S/4HANA kompatibel. Die Wahl des PA-Providers bleibt dabei flexibel.
Jetzt handeln – bevor die Deadline zum Engpass wird
Wer früh testet, gewinnt wertvolle Zeit zur Fehlerbereinigung, bevor der Echtbetrieb beginnt. Die Erfahrung aus vergleichbaren internationalen Compliance-Projekten zeigt: Kurz vor gesetzlichen Deadlines steigen Abstimmungsbedarf, Projektvolumen und Vorlaufzeiten deutlich.
Drei konkrete erste Schritte:
- Scope klären – Welche Ausgangs- und Eingangsprozesse fallen unter E-Invoicing oder E-Reporting?
- Datenqualität prüfen – Sind alle steuerrelevanten Felder in SAP vollständig und korrekt befüllt?
- Plattformstrategie festlegen – Welche PA passt zu Ihrer Infrastruktur und Ihren Prozessanforderungen?
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