Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung in Deutschland Pflicht. Alle Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen können – ab 2027/2028 auch versenden. Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie wissen müssen: Fristen, Formate, Ausnahmen und die Umsetzung in SAP.
Was ist die E-Rechnungspflicht?
Die E-Rechnungspflicht verpflichtet Unternehmen in Deutschland, elektronische Rechnungen im strukturierten Datenformat zu erstellen, zu versenden und zu empfangen. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz, das am 22. März 2024 vom Bundesrat verabschiedet wurde und den §14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) grundlegend geändert hat.
Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist nicht einfach eine Rechnung im PDF-Format per E-Mail. Es handelt sich um eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das die automatische Verarbeitung ermöglicht. Die Rechnung muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen oder mit dieser interoperabel sein.
Für Unternehmen, die SAP als ERP-System nutzen, bedeutet dies: Die E-Rechnungsprozesse müssen direkt in SAP integriert werden – sowohl für den Rechnungseingang als auch für den Rechnungsausgang. Lösungen wie GOpus® eInvoice ermöglichen genau diese nahtlose Integration.
Wen betrifft die E-Rechnungspflicht?
Die E-Rechnungspflicht betrifft grundsätzlich alle Unternehmen in Deutschland, die im B2B-Bereich (Business-to-Business) tätig sind:
- Alle inländischen B2B-Umsätze – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ebenso wie Personengesellschaften und Einzelunternehmer
- Konzerne mit SAP-Systemen genauso wie mittelständische Unternehmen
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (gemäß §33 UStDV)
- Fahrausweise (gemäß §34 UStDV)
- Steuerfreie Leistungen nach §4 Nr. 8 bis 29 UStG
- B2C-Rechnungen – Rechnungen an Privatpersonen sind nicht betroffen
Wichtig: Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen gilt bereits seit dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen – ohne Ausnahme und ohne Übergangsfrist.
Zeitplan und Übergangsfristen
Der Gesetzgeber hat einen gestuften Zeitplan mit Übergangsfristen vorgesehen:
Welche E-Rechnungsformate sind zulässig?
Nicht jedes elektronische Dokument gilt als E-Rechnung. Der Gesetzgeber fordert ein strukturiertes Format nach der europäischen Norm EN 16931:
XRechnung
Deutscher Standard, reines XML-Format nach EN 16931. Pflicht für B2G seit 2020, jetzt auch B2B-Standard. Ideal für vollautomatische Verarbeitung.
ZUGFeRD 2.x
Hybridformat: PDF + eingebettetes XML. Profile COMFORT, EXTENDED und XRECHNUNG sind EN-16931-konform. Profil MINIMUM reicht nicht aus.
Factur-X
Deutsch-französisches Pendant zu ZUGFeRD, technisch identisch. Besonders relevant für grenzüberschreitende Rechnungen DE/FR.
Peppol BIS Billing 3.0
Europäisches Netzwerk für E-Dokumente. Basiert auf EN 16931, ideal für internationalen Rechnungsaustausch und Behörden-Anbindung.
Checkliste: So bereiten Sie Ihr Unternehmen vor
Die Umstellung auf E-Rechnung betrifft nicht nur die IT, sondern auch Prozesse, Organisation und Compliance:
- Empfangsfähigkeit sicherstellen – Können Sie XRechnung und ZUGFeRD-Dateien empfangen und verarbeiten? Seit 01.01.2025 Pflicht.
- Bestandsaufnahme der Rechnungsprozesse – Wie werden Rechnungen erstellt, versendet, empfangen und archiviert? Wo gibt es Medienbrüche?
- ERP-System prüfen – Unterstützt Ihr SAP-System die Formate? Ist ein Add-on wie GOpus® eInvoice erforderlich?
- Format festlegen – XRechnung für maschinelle Verarbeitung oder ZUGFeRD für visuelle + maschinelle Darstellung?
- Geschäftspartner informieren – Künftige Formate und Übertragungswege mit Kunden und Lieferanten abstimmen.
- Archivierung anpassen – GoBD-konforme, revisionssichere Archivierung sicherstellen (10 Jahre Aufbewahrungspflicht).
- Validierung einrichten – Mit einem E-Invoice Validator Normkonformität prüfen.
- Testphase durchführen – Gesamten Prozess mit ausgewählten Geschäftspartnern testen.
- Mitarbeiter schulen – Finanzbuchhaltung, Einkauf und IT mit neuen Prozessen vertraut machen.
- Fristen im Blick behalten – Ausreichend Vorlauf für die Umstellung einplanen.
E-Rechnungspflicht in SAP umsetzen
Für Unternehmen mit SAP ERP oder SAP S/4HANA ist die direkte Integration in die bestehenden SAP-Prozesse der effizienteste Weg. Eine Insellösung außerhalb von SAP erzeugt Medienbrüche und zusätzlichen manuellen Aufwand.
GOpus® eInvoice – SAP-zertifiziert
Erfolgsgeschichte: Westfalen AG
Die Westfalen AG hat mit GOpus® eInvoice den gesamten E-Rechnungsprozess in SAP integriert – vom Rechnungseingang über die automatische Verarbeitung bis zum Versand in allen relevanten Formaten. Das Ergebnis: vollständige Compliance mit der E-Rechnungspflicht und eine deutliche Reduzierung des manuellen Aufwands in der Buchhaltung.
Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht
Was ist die E-Rechnungspflicht und wen betrifft sie?
Was passiert, wenn ich die E-Rechnungspflicht nicht einhalte?
Welche Übergangsfristen gelten?
Wie setze ich die E-Rechnungspflicht in SAP um?
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
Wie lange dauert die Einführung?
Muss ich E-Rechnungen archivieren?
Gilt die E-Rechnungspflicht auch international?
Weiterführende Inhalte
- GOpus® eInvoice – Die SAP-Lösung für E-Rechnung, ZUGFeRD & XRechnung
- eInvoicing A-Z: Alle Begriffe rund um die elektronische Rechnung
- Kostenloser E-Invoice Validator – Rechnungen online prüfen
- E-Invoicing Vorschriften nach Ländern weltweit
- E-Rechnungspflicht nach Bundesland in Deutschland
- Erfolgsgeschichte: Westfalen AG mit GOpus® eInvoice
- ZUGFeRD vs. XRechnung: Welches Format passt?
- Rechnungseingang: E-Rechnungen in SAP empfangen
- Rechnungsausgang: E-Rechnungen aus SAP versenden
- GOpus® eInvoice: S/4HANA vs. ERP im Vergleich
- E-Rechnung Checkliste: 10 Schritte zur Compliance
