E-Invoicing in Bolivien

Auch Bolivien führt eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ein

Das elektronische Rechnungsstellungssystem in Bolivien, bekannt als „Sistema de Facturación Virtual“ (SFV), wurde eingeführt, um den Rechnungsstellungsprozess zu digitalisieren und die Steuertransparenz zu verbessern. Das SFV besteht aus drei Modalitäten, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Steuerpflichtigen gerecht werden: die elektronische Online-Rechnung, die computergestützte Online-Rechnung und das Online-Webportal.

Zeitplan

Für Bolvien wurde ein stufenweiser Implementierungsplan veröffentlicht, der verschiedene Gruppen von Steuerpflichtigen umfasst. Bis jetzt wurden zehn Gruppen mit den folgenden Zeitplänen veröffentlicht:

Gruppe 1: Dezember 2021
Gruppe 2: August 2022
Gruppe 3: 1. Februar 2023
Gruppe 4: 1. Februar 2024
Gruppe 5: 1. März 2024
Gruppe 6: 1. April 2024
Gruppe 7: 1. Juli 2024
Gruppe 8: 1. Oktober 2024
Gruppe 9: 1. Dezember 2024
Gruppe 10: 1. Februar 2025


Auf der Website der bolivianischen Steuerbehörde werden verpflichtete Steuerzahler als Gruppen mit ihrer Steuernummer (Número de Identificación Tributaria, NIT) aufgelistet.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.

Format

Das Format für E-Rechnungen in Bolivien ist der XML 1.0 UTF-8-Standard.

Elektronische Signatur

Eine elektronische bzw. digitale Signatur für elektronische Rechnungsstellungen ist nur bei Online-Rechnungen obligatorisch. Die Rechnung muss ebenfalls einen QR-Code enthalten.

Archivierung

Sowohl der Absender als auch der Empfänger sind verpflichtet, die Rechnungen 5 Jahre lang aufzubewahren.


Funktionsweise der E-Rechnungserstellung in Bolivien

Zunächst werden die erforderlichen Daten aus dem ERP-System des Kunden extrahiert und in den vom Steuerinformationsdienst (SIN) festgelegten XML-Standard umgewandelt. Dabei kommen verschiedene Datenvalidierungsmethoden zur Anwendung, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen vollständig und korrekt vorliegen.

Im nächsten Schritt wird jede elektronische Rechnung mit einer digitalen Signatur versehen, um ihre Echtheit und Integrität zu gewährleisten. Zusätzlich wird der Steuerzahler den Unique Daily Invoicing Code (CUFD) verwalten und diesen in die Rechnungen einfügen, um sie ordnungsgemäß bei der SIN zu deklarieren.

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Sobald die Rechnungen vom SIN validiert wurden, erfolgt der automatische Versand der Dokumente über sichere und zuverlässige Kommunikationskanäle, wie z. B. privates VAN, EDI-Gateway, HTTPS, SFTP, X400, OFTP, AS2 oder AS4, im vorher vereinbarten Format an die Empfänger.


Weitere Informationen zur E-Rechnung in Bolivien

https://sfv.impuestos.gob.bo/#


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Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Lösung oder wollen sich tiefergehende Informationen über die E-Invoicing Regelungen in Bolivien aneignen?

Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.

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