E-Invoicing in Bulgarien

Die E-Rechnung in Bulgarien befindet sich im Wandel: Während elektronische Rechnungen im B2B-Bereich derzeit noch freiwillig sind, arbeitet Bulgarien an der Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für lokale Geschäftsvorgänge. Für Unternehmen wird insbesondere 2028 relevant, da ab diesem Zeitpunkt weitere Unternehmen von den neuen digitalen Melde- und Dokumentationspflichten betroffen sein sollen. Parallel zur geplanten Ausweitung des E-Invoicing wird das SAF-T-Reporting schrittweise eingeführt und erfasst ab 2028 Unternehmen mit bestimmten Umsatz- bzw. Steuerzahlungsschwellen. Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in Bulgarien sollten daher frühzeitig prüfen, wie ihre Rechnungsprozesse, Systeme und Datenformate auf die kommenden Anforderungen vorbereitet werden können. Die Entwicklung steht zudem im europäischen Kontext von ViDA, das die elektronische Rechnungsstellung und digitale Meldesysteme in der EU schrittweise weiter harmonisiert.

Zeitplan

November 2019: Verpflichtung zur Annahme elektronischer Rechnungen im öffentlichen Sektor (B2G) gemäß EU-Richtlinie.

Januar 2026: Geplanter Start der Einführung von SAF-T (Standard Audit File for Tax) für große Unternehmen.

Januar 2028: Vorschlag einer geplanten verpflichtenden E-Rechnungsstellung.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) und Business-to-Goverment (B2G) Transaktionen ab.

Format

Aktuell keine vorgeschriebenen Formate. Es könnten aber insbesondere UBL 2.1 (XML) oder CII (XML) und Peppol BIS Billing 3.0 – Formate verwendet werden.

Elektronische Signatur

Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang archiviert werden.


Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Bulgarien:

https://old.nra.bg/en/page?id=659

https://www.minfin.bg/bg/legislation7/624


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