E-Invoicing in Bulgarien

​In Bulgarien wurde die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen eingeführt, wobei seit dem 1. November 2019 alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtet sind, elektronische Rechnungen gemäß der europäischen Norm zu akzeptieren und zu verarbeiten. Für den Business-to-Business (B2B)-Bereich ist E-Invoicing derzeit freiwillig, wobei Unternehmen beiderseits zustimmen müssen, um elektronische Rechnungen auszutauschen. Die bulgarische Regierung plant jedoch, das Standard Audit File for Tax (SAF-T) schrittweise einzuführen, beginnend im Januar 2026 für große Unternehmen, mit dem Ziel, bis 2029 alle Unternehmen einzubeziehen.

Zeitplan

November 2019: Verpflichtung zur Annahme elektronischer Rechnungen im öffentlichen Sektor (B2G) gemäß EU-Richtlinie.

Januar 2026: Geplanter Start der Einführung von SAF-T (Standard Audit File for Tax) für große Unternehmen.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) und Business-to-Goverment (B2G) Transaktionen ab.

Format

PEPPOL BIS Billing 3.0-Format.

Elektronische Signatur

Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang archiviert werden.


Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Bulgarien:

https://old.nra.bg/en/page?id=659


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