Zeitplan
2017-2018: Einführung des verpflichtenden E-Rechnungsstellungsprogramms.
2018: Abschluss des Projekts und Einführung der elektronischen Rechnungen für alle geschäftlichen Aktivitäten. Alle Steuerpflichtigen müssen elektronische Rechnungen ausstellen, mit Ausnahme von kleinen Steuerzahlern im vereinfachten Steuerregime, die dies freiwillig tun können.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) ab.
Format
XML-strukturiertes Format.
Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur ist obligatorisch und es muss ein digitales Zertifikat ausgestellt werden.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 5 Jahre archiviert werden.
Funktionsweise der E-Rechnung
Der Prozess beginnt mit der Erstellung der E-Rechnung in einem strukturierten XML-Format, das den Anforderungen des costaricanischen Finanzministeriums (Ministerio de Hacienda) entspricht. Unmittelbar nach der Erstellung muss diese Datei über eine Online-Plattform bei der Steuerbehörde (Dirección General de Tributación, DGT) eingereicht werden.
Sobald die Rechnung an die Steuerbehörde übermittelt wurde, erfolgt eine automatisierte Prüfung. Im Rahmen dieser Prüfung stellt die DGT sicher, dass alle erforderlichen Angaben vorhanden sind und die Rechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nach der Validierung erhält der Rechnungsaussteller eine Rückmeldung in Form einer Annahme- oder Ablehnungsnachricht. Nur bei einer Annahme gilt die Rechnung als offiziell registriert und kann vom Empfänger als abzugsfähige Ausgabe anerkannt werden.
Wird die Rechnung angenommen, muss der Aussteller die Annahmebestätigung zusammen mit der Rechnung an den Rechnungsempfänger senden. Der Rechnungsempfänger ist dann verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist auf die Rechnung zu reagieren, indem er sie entweder akzeptiert oder ablehnt.

Weitere Informationen

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