E-Invoicing in Costa Rica

Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gilt für alle Unternehmen in Costa Rica!

In Costa Rica müssen alle Unternehmen, mit Ausnahme kleiner Steuerzahler im vereinfachten Steuerregime, elektronische Rechnungen ausstellen. Alle Unternehmen sind demnach seit 2018 dazu verpflichtet Rechnungen sowohl auf der Empfangs- als auch auf der Versandseite elektronisch abzuwickeln. Kleine Steuerzahler, die im vereinfachten Steuerregime registriert sind, können freiwillig elektronische Rechnungen ausstellen. Die zuständige Steuerbehörde für elektronische Rechnungen ist die Dirección General de Tributación – DGT.

Zeitplan

2017-2018: Einführung des verpflichtenden E-Rechnungsstellungsprogramms.

2018: Abschluss des Projekts und Einführung der elektronischen Rechnungen für alle geschäftlichen Aktivitäten. Alle Steuerpflichtigen müssen elektronische Rechnungen ausstellen, mit Ausnahme von kleinen Steuerzahlern im vereinfachten Steuerregime, die dies freiwillig tun können.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) ab.

Format

XML-strukturiertes Format.

Elektronische Signatur

Eine elektronische Signatur ist obligatorisch und es muss ein digitales Zertifikat ausgestellt werden.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 5 Jahre archiviert werden.


Funktionsweise der E-Rechnung

Der Prozess beginnt mit der Erstellung der E-Rechnung in einem strukturierten XML-Format, das den Anforderungen des costaricanischen Finanzministeriums (Ministerio de Hacienda) entspricht. Unmittelbar nach der Erstellung muss diese Datei über eine Online-Plattform bei der Steuerbehörde (Dirección General de Tributación, DGT) eingereicht werden.

Sobald die Rechnung an die Steuerbehörde übermittelt wurde, erfolgt eine automatisierte Prüfung. Im Rahmen dieser Prüfung stellt die DGT sicher, dass alle erforderlichen Angaben vorhanden sind und die Rechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nach der Validierung erhält der Rechnungsaussteller eine Rückmeldung in Form einer Annahme- oder Ablehnungsnachricht. Nur bei einer Annahme gilt die Rechnung als offiziell registriert und kann vom Empfänger als abzugsfähige Ausgabe anerkannt werden.

Wird die Rechnung angenommen, muss der Aussteller die Annahmebestätigung zusammen mit der Rechnung an den Rechnungsempfänger senden. Der Rechnungsempfänger ist dann verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist auf die Rechnung zu reagieren, indem er sie entweder akzeptiert oder ablehnt.

Verkaeufer 21

Weitere Informationen

https://www.hacienda.go.cr/


e invoice 2

GOpus® eInvoice

Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.


Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Lösung oder wollen sich tiefergehende Informationen über die E-Invoicing Regelungen in Costa Rica aneignen?

Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.

de_DEGerman