E-Invoicing in der Türkei

Die Türkei hat das elektronische Rechnungsstellungssystem (e-Fatura) schrittweise eingeführt, um die Steuertransparenz zu erhöhen und die Digitalisierung voranzutreiben. Die zentrale Plattform für die Verwaltung von E-Rechnungen ist das GİB (Gelir İdaresi Başkanlığı) System, das von der türkischen Steuerbehörde betrieben wird. Seit 2010 können Unternehmen e-Fatura nutzen, und für bestimmte Unternehmen ist sie seit 2012 verpflichtend. In den folgenden Jahren wurden die Anforderungen ausgeweitet, sodass mittlerweile ein Großteil der Unternehmen zur Nutzung verpflichtet ist.

Zeitrahmen

Ab 2010: Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung.

2012: Verpflichtung für Unternehmen mit über 25 Mio. TRY Umsatz.

2018-2019: Verpflichtung für Unternehmen mit über 5 Mio. TRY Umsatz.

2022: Verpflichtung für Unternehmen mit über 4 Mio. TRY Umsatz.

2023: Die elektronische Rechnungsstellung wird für alle Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von 3 Millionen TRY verpflichtend.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Government (B2G) und Business-to-Business (B2B)Transaktionen ab.

Format

UBL-TR 1.2 TEMEL/TICARET E-FATURA-Format.

Elektronische Signatur

Elektronische Signaturen sind obligatorisch. Müssen nach dem nach dem XADES-Standard signiert werden und einen QR-Code mit einem Link zu einer Originalrechnung enthalten.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang archiviert werden.


Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in der Türkei:

https://www.gib.gov.tr/en


e invoice 2

GOpus® eInvoice

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Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.

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