Zeitrahmen
Ab 2010: Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung.
2012: Verpflichtung für Unternehmen mit über 25 Mio. TRY Umsatz.
2018-2019: Verpflichtung für Unternehmen mit über 5 Mio. TRY Umsatz.
2022: Verpflichtung für Unternehmen mit über 4 Mio. TRY Umsatz.
2023: Die elektronische Rechnungsstellung wird für alle Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von 3 Millionen TRY verpflichtend.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Government (B2G) und Business-to-Business (B2B)Transaktionen ab.
Format
UBL-TR 1.2 TEMEL/TICARET E-FATURA-Format.
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind obligatorisch. Müssen nach dem nach dem XADES-Standard signiert werden und einen QR-Code mit einem Link zu einer Originalrechnung enthalten.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang archiviert werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in der Türkei:

GOpus® eInvoice
Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, MM, RE-FX, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.
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