Zeitplan
April 2019: Gesetz zur elektronischen Rechnungsstellung 241/2019 tritt für zentrale Regierungsstellen in Kraft.
06. April 2021: B2B-Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 10.000 EUR haben das Recht, gemäß dem finnischen Gesetz zur elektronischen Rechnungsstellung 241/2019 von ihren Lieferanten elektronische Rechnungen anzufordern.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Goverment (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
TEAPPSXML 3.0 und Finvoice 3.0 Format.
Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur nicht obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 7 Jahre archiviert werden.
Weitere Informationen
https://ariregister.rik.ee/eng
GOpus® eInvoice
Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.
Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Lösung oder wollen sich tiefergehende Informationen über die E-Invoicing Regelungen in Finnland aneignen?
Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.