Zeitplan
2019: Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht (Gesetz 4601/2019).
2021: Veröffentlichung der gemeinsamen Ministerialentscheidungen (JMD 63446/2-6-2021 und JMD 98979/10.8.21) zur detaillierten Umsetzung.
September 2023: Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber.
Januar 2024: Verpflichtung für die übrigen zentralen Verwaltungseinheiten.
Juni 2024: Verpflichtung für restliche Verwaltungsorgane.
Januar 2025: Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für alle Ausgaben über 2500 € im öffentlichen Sektor
UND mögliche Verpflichtung für den B2B-Bereich (aktuelle Informationen folgen).
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Goverment (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
XML-Format nach EN 16931-1 Standard und Peppol BIS 3.0 GR CIUS.
Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur ist nicht obligatorisch. PDF-Dokumente müssen QR-Code enthalten.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 5-10 Jahre archiviert werden.
Weitere Informationen

GOpus® eInvoice
Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.
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