Zeitplan
2019: Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht (Gesetz 4601/2019).
2021: Veröffentlichung der gemeinsamen Ministerialentscheidungen (JMD 63446/2-6-2021 und JMD 98979/10.8.21) zur detaillierten Umsetzung.
2023: Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber.
Januar 2024: Verpflichtung für die übrigen zentralen Verwaltungseinheiten.
Juni 2024: Verpflichtung für restliche Verwaltungsorgane.
2025: Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für alle Ausgaben über 2500 € im öffentlichen Sektor und Verpflichtung für den B2B-Bereich.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Goverment (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
XML nach EN 16931-1 Standard und Peppol BIS 3.0 GR CIUS-Format.
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch. PDF-Dokumente müssen QR-Codes enthalten.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 5-10 Jahre archiviert werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Griechenland:

GOpus® eInvoice
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