E-Invoicing in Indien

​Indien hat zum 1. Oktober 2020 ein verpflichtendes E-Invoicing-System für B2B-Transaktionen eingeführt. Zentraler Bestandteil dieses Systems ist das Invoice Registration Portal (IRP), das von der Goods and Services Tax Network (GSTN) betrieben wird. Unternehmen erstellen ihre Rechnungen in einem standardisierten JSON-Format und übermitteln sie zur Validierung an das IRP. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Invoice Reference Number (IRN) sowie ein QR-Code generiert, die die Echtheit der Rechnung bestätigen.

Zeitplan

2020: Verpflichtung zur E-Rechnungen für Unternehmen mit schrittweiser Einführung.

Oktober 2020: Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von über 500 Crore INR werden verpflichtend.

Januar 2021: Unternehmen mit einem Umsatz von über 100 Crore INR werden verpflichtet.

April 2021: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 20 Crore INR werden verpflichtet.

April 2022: Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 20 Crore INR werden verpflichtet.

April 2023: Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Crore INR werden verpflichtet.

August 2023: Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Crore INR werden verpflichtet.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) und Business-to-Goverment (B2G) Transaktionen ab.

Format

JSON – Formate.

Elektronische Signatur

Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch. Alle Rechnungen müssen jedoch ein IRN (Invoice Reference Number) – und QR-Code aufweisen.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 9 Jahre archiviert werden.


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