E-Invoicing in Island

Island hat die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor schrittweise eingeführt, um Effizienz und Transparenz zu steigern. Bereits seit dem 1. Januar 2015 akzeptiert die Stadt Reykjavík ausschließlich elektronische Rechnungen im EN 16931-konformen Format. Ab dem 1. Januar 2020 sind alle staatlichen Stellen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, die dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen. Die zentrale Plattform für den Austausch dieser Rechnungen ist das PEPPOL-Netzwerk, das von der isländischen Buchhaltungsbehörde (FJS) verwaltet wird. Unternehmen können ihre Rechnungen über zertifizierte PEPPOL-Zugangspunkte einreichen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Zeitplan

2020: Island setzt EU-Richtlinie um und verpflichtet öffentliche Stellen zum Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Goverment (B2G) Transaktionen ab.

Format

PEPPOL BIS Billing 3.0 CIUS – oder UBL 2.1-Format.

Elektronische Signatur

Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 7 Jahre archiviert werden.


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GOpus® eInvoice

Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, MM, RE/FX, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.


Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Lösung oder wollen sich tiefergehende Informationen über die E-Invoicing Regelungen in Island aneignen?

Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.

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