E-Invoicing in Island

Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung in Island gilt öffentliche Auftraggeber!

Seit 2020 ist die Verwendung von E-Rechnungen für B2G-Transaktionen auf der Grundlage internationaler Standards wie der europäischen Norm EN 16931 und des Peppol-Netzwerks verpflichtend. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Effizienz der öffentlichen Verwaltungen zu steigern, die Umweltbelastung zu verringern und den Unternehmen den Übergang zu einer digitalen Wirtschaft zu erleichtern. Die Ausweitung der Verpflichtung auf B2B-Transaktionen wird erwartet, um die Digitalisierung weiter voranzutreiben und die Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Transaktionen zu verbessern.

Zeitplan

2020: Island setzt EU-Richtlinie um und verpflichtet öffentliche Stellen zum Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Goverment (B2G) Transaktionen ab.

Format

PEPPOL BIS Billing 3.0 CIUS -Format oder UBL 2.1-Format.

Elektronische Signatur

Eine elektronische Signatur ist nicht obligatorisch.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 7 Jahre archiviert werden.


e invoice 2

GOpus® eInvoice

Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.


Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Lösung oder wollen sich tiefergehende Informationen über die E-Invoicing Regelungen in Island aneignen?

Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.

de_DEGerman