E-Invoicing in Polen

In Polen wurde die elektronische Rechnungsstellung mit dem Krajowy System e-Faktur (KSeF) am 1. Januar 2022 eingeführt. Die Plattform ermöglicht Unternehmen die Ausstellung, Übermittlung und Archivierung strukturierter elektronischer Rechnungen. Für B2G-Transaktionen ist E-Invoicing bereits auf der Empfangsseite verpflichtend, während die Nutzung im B2B-Bereich schrittweise ausgeweitet wird und ab 2026 für alle Unternehmen verbindlich sein wird. KSeF soll langfristig als zentrale Plattform für elektronische Rechnungen in Polen dienen.

Zeitplan

2019: Alle öffentlichen Verwaltungen in Polen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verwalten.
Nutzung der „Platformy Elektronicznego Fakturowania“-Plattform (PeF).

2022: Einführung von KSeF als nationales System für elektronische Rechnungen. Freiwillige Nutzung für Unternehmen

Oktober 2025: Testsystem für KSeF 2.0 geht live.

November 2025: Einführung von KSeF 2.0.

Februar 2026: Obligatorische elektronische Rechnungsstellung für große Unternehmen (Umsatz über 200 Mio. PLN pro Jahr).
Nutzung des FA_VAT3-Formats.

April 2026: Obligatorische elektronische Rechnungsstellung für alle weiteren Unternehmen.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) und Business-to-Goverment (B2G) Transaktionen ab.

Format

XML (FA_VAT 2, FA_VAT 3) oder PEPPOL BIS 3.0-Format.

Elektronische Signatur

Eine elektronische Signatur ist nicht obligatorisch. Jede Rechnung muss eine KSeF-ID und ein Zeitstempel enthalten.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang archiviert werden.


Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Polen:

https://ksef.podatki.gov.pl/


e invoice 2

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