Zeitrahmen
2015: Beginn der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (B2G).
2024: Gesetz über den Austausch elektronischer Rechnungen und anderer elektronischer Dokumente.
2028: Planung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für alle Steuerzahler.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
eSLOG oder PEPPOL BIS 3.0-Format.
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang archiviert werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Slowenien:
https://www.fu.gov.si/en/business_events_businesses/paying_by_e_invoice?utm_source=chatgpt.com

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