E-Invoicing in Slowenien

Die elektronische Rechnungsstellung ist in Slowenien seit 2015 für alle Lieferanten der öffentlichen Hand verpflichtend. Diese Rechnungen werden über das PPA eInvoicing System der Verwaltung für öffentliche Zahlungen (UJP) verarbeitet. Im Juli 2024 hat die slowenische Regierung einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und Berichterstattung für Unternehmen vorsieht. Dieser Entwurf sieht die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen ab dem 1. Juni 2026 vor, wobei elektronische Rechnungen innerhalb von acht Tagen nach Ausstellung und Erhalt an die slowenische Steuerbehörde (FURS) gemeldet werden müssen.

Zeitrahmen

2015: Beginn der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (B2G).

2026: Verpflichtung zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für alle Steuerzahler.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.

Format

e-Slog 2.0, UBL 2.1 oder PEPPOL BIS 3.0-Format

Elektronische Signatur

Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang archiviert werden.


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