Zeitrahmen
2015: Beginn der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (B2G).
2024: Verpflichtung für Unternehmen mit Jahresumsatz > 8 Mio. €, elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen.
2025: Pflicht für alle anderen Unternehmen, einschließlich KMU und Selbstständige (Jahresumsatz ≤ 8 Mio. €).
2026: Verpflichtung zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für alle Steuerzahler.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
XML CII, UBL, EDIFACT und Facturae (TBC)-Format
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind obligatorisch. (XAdES)
Archivierung
E-Rechnungen müssen 5 Jahre lang archiviert werden.

GOpus® eInvoice
Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.
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