Zeitplan
Juli 2018: Alle Steuerpflichtigen in Ungarn sind verpflichtet, Rechnungsdaten in Echtzeit an die ungarischen Steuerbehörden zu übermitteln, sofern die Transaktionen einen Mindestbetrag von 100.000 HUF überschreiten.
Juli 2020: Die Umsatzsteuergrenze wird abgeschafft, sodass alle inländischen Transaktionen zwischen Steuerpflichtigen unabhängig von der Höhe der Umsatzsteuer gemeldet werden müssen.
Januar 2021: Die Meldepflicht umfasst nun auch B2C-Rechnungen sowie innergemeinschaftliche Exporte und B2B-Lieferungen.
Januar bis 31. März 2021: Das Finanzministerium hat eine sanktionsfreie Übergangsfrist von drei Monaten gewährt, um den Unternehmen Zeit zu geben, von der bisherigen Version (v2.0 XSD) auf die neue Version (v3.0 XSD) der Meldepflichten umzustellen.
April 2021: Ab diesem Datum ist die Verwendung der aktualisierten Version (v3.0 XSD) obligatorisch.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) und Business-to-Customer (B2C) Transaktionen ab.
Format
Polen verwendet das UBL 2.1 – UN/CEFACT CII – PEPPOL BIS 3.0-Format oder elektronisch signierte PDF-Rechnungen.
Elektronische Signatur
Eine elektronische bzw. digitale Signatur für elektronische Rechnungsstellungen ist nur für PDF-Rechnungen obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 8 Jahre lang archiviert werden.
GOpus® eInvoice
Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.
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