E-Invoicing in Ungarn

In Ungarn ist die elektronische Rechnungsstellung seit dem 1. Juli 2018 verpflichtend, wenn Rechnungen an inländische Geschäftspartner ausgestellt werden. Die Übermittlung erfolgt über das Online Számla System (Online Invoice System) der ungarischen Steuerbehörde NAV. Seit 1. Januar 2021 müssen nahezu alle Rechnungen – unabhängig vom Betrag – elektronisch an NAV gemeldet werden. Diese Regelung betrifft sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen.

Zeitplan

2018: Unternehmen müssen Rechnungen mit einem Umsatzsteuerbetrag über 100.000 HUF in Echtzeit an das NAV-Online-Invoice-System übermitteln.

2020: Meldepflicht gilt für alle inländischen B2B-Rechnungen, unabhängig von der Umsatzsteuerhöhe.

2021: Alle Rechnungen (B2B, B2C und grenzüberschreitend) müssen an das NAV-System gemeldet werden.

2022: Einführung der Version 3.0 des NAV-Online-Invoice-Formats zur Verbesserung der Datenstruktur und API-Anbindung.

Anwendbarkeit

Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) und Business-to-Customer (B2C) Transaktionen ab.

Format

XML oder PEPPOL BIS 3.0-Format.

Elektronische Signatur

Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.

Archivierung

E-Rechnungen müssen 8 Jahre lang archiviert werden.


Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Ungarn:

https://www.nav.gov.hu/en/online_invoice_system


e invoice 2

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