Zeitplan
2018: Unternehmen müssen Rechnungen mit einem Umsatzsteuerbetrag über 100.000 HUF in Echtzeit an das NAV-Online-Invoice-System übermitteln.
2020: Meldepflicht gilt für alle inländischen B2B-Rechnungen, unabhängig von der Umsatzsteuerhöhe.
2021: Alle Rechnungen (B2B, B2C und grenzüberschreitend) müssen an das NAV-System gemeldet werden.
2022: Einführung der Version 3.0 des NAV-Online-Invoice-Formats zur Verbesserung der Datenstruktur und API-Anbindung.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) und Business-to-Customer (B2C) Transaktionen ab.
Format
XML oder PEPPOL BIS 3.0-Format.
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 8 Jahre lang archiviert werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Ungarn:
https://www.nav.gov.hu/en/online_invoice_system

GOpus® eInvoice
Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, MM, RE/FX, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.
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