Zeitplan
März 2020: Ankündigung der obligatorischen Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung.
November 2020: 1. Phase: Verpflichtende Einbindung von 134 Unternehmen in das System der elektronischen Rechnungsstellung.
Februar 2021: 2. Phase: Verpflichtende Einbindung weiterer Unternehmen in das System.
Mai 2021: 3. Phase: Verpflichtende Einbindung weiterer Unternehmen in das System.
Juli 2021: 4. Phase: Verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Sektor (Business to Government).
Januar 2022: Kein Vorsteuerabzug auf Papierrechnungen mehr möglich.
April 2023: Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für alle Unternehmen.
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2B) und Business-to-Goverment (B2G) Transaktionen ab.
Format
E-Rechnungen in Ägypten müssen im XML- oder JSON-Format generiert und verarbeitet werden.
Elektronische Signatur
Eine elektronische bzw. digitale Signatur für elektronische Rechnungsstellungen ist verpflichtend.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 7 Jahre archiviert werden.
Funktionsweise der E-Rechnung
Um im ägyptischen Abrechnungssystem (ETA) aktiv zu werden, ist der erste Schritt die Registrierung, die den Erhalt eines digitalen Zertifikats beinhaltet. Diese Zertifikate sind entscheidend, da sämtliche Rechnungen elektronisch signiert werden müssen, bevor sie an die ägyptische Steuerbehörde weitergeleitet werden können. Dieser Prozess gewährleistet nicht nur die Authentizität der Dokumente, sondern auch ihre rechtliche Gültigkeit.
Jede generierte Rechnung wird mit einer eindeutigen UUID-Kennung versehen, was eine präzise Identifizierung und Nachverfolgung ermöglicht. Diese Kennung dient als unveränderliche digitale Signatur für jede Transaktion. Die Signierung selbst erfolgt entweder über ein Hardware Security Module (HSM) oder einen USB-Token, wodurch höchste Sicherheitsstandards gewährleistet sind. Dieser Schutzmechanismus gewährleistet, dass die Integrität der Rechnungsdaten während des gesamten Übertragungsprozesses erhalten bleibt.
Sobald eine Rechnung genehmigt wurde, werden sowohl Absender als auch Empfänger umgehend benachrichtigt. Diese Benachrichtigung signalisiert, dass die E-Rechnung im Abrechnungssystem verfügbar ist und heruntergeladen werden kann. Dieser effiziente Kommunikationsmechanismus beschleunigt den Austausch von Dokumenten und ermöglicht eine reibungslose Abwicklung von Transaktionen zwischen den beteiligten Parteien.Wichtig ist auch, dass Produkte/Artikel gemäß der GPC-Klassifizierung des GS1-Standards codiert werden müssen.
Weitere Informationen
https://www.eta.gov.eg/ar/home
GOpus® eInvoice
Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.
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