Zeitplan
2021: E-Rechnungen sind für öffentliche Verwaltungen gemäß der EU 2014/55/EU-Richtlinie verpflichtend. Erste Gespräch zur Verpflichtung der elektronischen Rechnungsstellung für den Versand im B2B-Bereich.
2025: Für in Lettland ansässige Unternehmen wird die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Format an die aufgeführten staatlichen Haushaltseinheiten sowie die elektronische Rechnungsstellung im G2G- und G2B-Format von Haushaltseinheiten verpflichtend.
2026: Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich.
Anwendbarkeit
E-Rechnungen decken vorrangig Business-to-Government (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
PEPPOL BIS 3.0.-Format.
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind nicht obligatorisch.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 5 Jahre archiviert werden.
GOpus® eInvoice
Unsere GOpus® eInvoice Lösung lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in allen internationalen Länderformaten. Auf diese Weise können all Ihre Rechnungsinhalte zwischen verschiedenen internationalen Rechnungsstellern und -empfängern direkt aus ihrem SAP-System heraus erstellt und versendet werden sowie in einem umfassenden Monitoring alle Rechnungsbelege archivieren. Eine Integration in die SAP Module SD, FI, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura ist möglich. Weitere Integrationen sind auf Anfrage möglich.
Sie haben noch weitere Fragen zu unserer Lösung oder wollen sich tiefergehende Informationen über die E-Invoicing Regelungen in Lettland aneignen?
Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu unserer Lösung und den Regelungen persönlich zur Seite.