Zeitrahmen
2015: Beginn der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (B2G).
2024: Verpflichtung für Unternehmen mit Jahresumsatz > 8 Mio. €, elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen.
2025: Landesweite Einführung des VERIFACTU-Systems für die elektronische Rechnungsstellung. E-Rechnungspflicht für alle anderen Unternehmen, einschließlich KMU und Selbstständige (Jahresumsatz ≤ 8 Mio. €). (Bestätigung folgt)
2026: Verpflichtung zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für alle übrigen Steuerzahler. (Bestätigung folgt)
Anwendbarkeit
Die E-Rechnung deckt vorrangig Business-to-Business (B2G) und Business-to-Business (B2B) Transaktionen ab.
Format
FacturaE (XML)-Format.
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind für den B2G-Bereich obligatorisch (XAdES-Format). Für den B2B-Bereich wird es empfohlen.
Archivierung
E-Rechnungen müssen 6 Jahre lang archiviert werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Spanien:
https://administracionelectronica.gob.es/pae_Home

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